Aufgrund des neuen EU-Gesetzes zur Bauproduktenverordnung hat sich die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Bauprodukten geändert. Und: Die Einhaltung der BauPVo wird aktiv von staatlichen Stellen überprüft und eventuelle Verstöße werden geahndet. Hersteller müssen bei ihrer CE-Kennzeichnung jetzt zusätzlich die Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie den Herstellernamen, Handelsnamen/Marke und Kontaktanschrift angeben. Zusammen mit der Leistungserklärung, mit der der Hersteller die Verantwortung für die ausgewiesenen Produkteigenschaften übernimmt, muss die CE-Kennzeichnung jedem Bauprodukt beigelegt werden.
Mit der neuen Fensterbausoftware-Generation GS12 könnten alle Änderungen einfach und regelkonform umgesetzt werden, versichert der Softwareanbieter Adulo. Alle technischen Dokumente, auch die der Zulieferer, könne man rückverfolgbar archivieren. Zudem wäre man damit in der Lage, alle nötigen Formulare wie Leistungserklärung und CE-Zeichen automatisch zu erstellen und auszugeben.
Um die Erfüllung der Bauproduktenverordnung so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten, habe man hierfür die Kriterien der BauPVo als Erweiterung in die bestehenden CE-Module der GS 12-Software integriert. Es müsse weder ein extra Modul gekauft, noch eine neue Funktion erlernt werden – ein Upgrade genüge.
Für die Beschlaganlage gibt es in der neuen Version eine Erweiterung, die diese vereinfache und die Anzahl der Beschläge reduziert. Ein Beschlag, der in unterschiedlichen Widerstandsklassen vorhanden ist, muss nur einmal angelegt werden, da sämtliche Bauteile in diesem zugewiesen werden. Neben dem modernen Design der Icons und Felder seien in der neuen Oberfläche der GS 12 auch die Funktionen erweitert worden: Es werden mehr Spalten angezeigt als in der normalen Übersicht. Der User kann sich, wie auch in der Standard-Oberfläche, seine Ansicht selbst zusammenstellen.
Ohne Auswertungslisten oder -formulare zu erstellen, könne man ganz schnell und ohne zusätzliches Modul Statistiken und Übersichten erstellen.