Mehr Rechtssicherheit – das ist Ziel, der seit Oktober 2014 geltenden Neuregelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. In einer aktualisierten Auflage informiert der ZDH-Flyer „Umsatzsteuer bei Bauleistungen“ über die grundlegenden verfahrensrechtlichen Regelungen für Handwerksunternehmen.
In dem Flyer wird eine Beispielrechnung gezeigt, in der ein Glasermeister Arbeiten für einen Bauunternehmer erbringt. Dieser verfügt über eine Bescheinigung UST 1 TG. Deshalb greift hier die Regelung über die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer.