Mit einem kleinen Schritt will der Normenausschuss die Anwender besänftigen. Ob das reicht? – fragt sich Ralf Spiekers, Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit im Bundesinnungsverband Tischler Schreiner Deutschland im folgenden Positionspapier:
„Schon im April, nach dem Entwurf zur DIN 18008 „Glas im Bauwesen“, hatte die Glasindustrie mit eigenen Schreiben ausführende Unternehmen darauf aufmerksam gemacht, dass sie davon ausgehen, dass Sicherheitsglas bereits jetzt bei jeder zugänglichen bodentiefen Verglasung Stand der Technik sei. Da der Einführung der neuen Regeln im Herbst somit nichts entgegenstünde, seien diese auch jetzt schon einzuhalten.
Ganz so einfach ist es nicht!
Denn ein Normenentwurf muss vereinbart sein, um Teil des Bau-Solls werden zu können!
Tischler Schreiner Deutschland (TSD) hatte explizit die Verschärfung in Absatz 5.1.4 des Entwurfs kritisch hinterfragt. Da die kostentreibende neue Anforderung ohne fundierte wissenschaftliche Grundlage erfolgte und den ausführenden Unternehmen erhebliche Probleme sowohl bei der Produktion als auch bei der Montage und Abnahme bereiten würde, hatte der Bundesinnungsverband des Tischler- und Schreinerhandwerks gegen den Entwurf beim Deutschen Institut für Normung (DIN) eingesprochen. Fast 180 große und kleine Fensterbauer der Branche folgten dem Aufruf und protestierten ihrerseits.
Konkret sind es vor allem die weiter steigenden Glasgewichte und die Aufbaudicken der Isolierglaseinheiten, die Tischler und Schreinerbetriebe vor große Probleme beim Handling im Neu- und Altbau stellen. Außerdem werden die häufig auftretenden Interferenzen des Einscheibensicherheitsglases (ESG) vom Kunden nicht akzeptiert.
Ein kleiner Schritt für die Glasindustrie, kein großer Schritt für die Anwender!
Am 12. Juli fand in Berlin die Einspruchsitzung statt und der Normenausschuss musste sich sowohl der deutlichen Kritik seitens Tischler Schreiner Deutschland als auch anderer Verbände stellen. Revidiert hat er seine Meinung dennoch nicht: Proaktiv wolle man bei erhöhter Glasverwendung mehr Sicherheit schaffen. Dies schließe nun auch den Fehlgebrauch ein. „Das ist eine Sichtweise, die äußerst kritisch zu sehen ist“, sagt Peter Ertelt, Vorsitzender des TSD-Fachbeirats Fenster und Fassade, „zumal Produkte immer falsch benutzt werden können und sich daraus naturgemäß kritische Situationen ergeben. Wo soll das enden?“
Unterm Strich war der Normenausschuss nicht bereit, von der unbegründeten Gefahrenannahme abzurücken, sondern öffnete die Regel lediglich ein Stück in Form einer ergänzenden Formulierung. So könne von der Regelung abgewichen werden, wenn eine Risikoabschätzung durchgeführt wurde.
Dieser Zusatz ist kritisch zu hinterfragen, da sich die Akteure der Norm immer noch nicht mit der tatsächlichen Gefährdung auseinandersetzen, sondern dieses Problem auf den ausführenden Betrieb beziehungsweise den Bauherrn und den Planer verlagern.
Was jetzt folgt: In den kommenden Wochen wird der Normenausschuss erneut tagen und sein Ergebnis den Einsprechern mitteilen. „Da wir davon ausgehen müssen, dass diese Mitteilung nach wie vor für das Tischler und Schreinerhandwerk unbefriedigend bleibt, überlegt Tischler Schreiner Deutschland weitere Schritte“, erklärt Ertelt. Außerdem müsse die vom Normenausschuss neu formulierte Öffnungsklausel mit ergänzenden Dokumenten untermauert werden. Hier haben TSD und andere Verbände ihre Mithilfe signalisiert. Fraglich bleibt allerdings, ob auf dieser Ebene ein Konsens zu erzielen ist. Dazu gehen die Positionen bekanntermaßen zu weit auseinander. Tischler Schreiner Deutschland bleibt hartnäckig!“