In den genannten Ländern ist jetzt nur noch die Glas DIN 18008, mit ihren Teilen 1 - 5, bauaufsichtlich zugelassen, also rechtsverbindlich und von allen betroffenen Glasverarbeitern und Isolierglasherstellern anzuwenden.
In Niedersachen soll das neue Regelwerk im November eingeführt werden, Berechnungen nach der DIN 18008 werden dort jedoch schon bauaufsichtlich akzeptiert. Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen Anhalt sollen bis Ende 2014 folgen.
Berlin und Rheinland-Pfalz wollen Anfang 2015 die Norm einführen, jedoch werden auch dort bereits ab sofort Berechnungen nach DIN 18008 bauaufsichtlich akzeptiert. Die weiteren Länder sollen in Kürze folgen.
Eine aktuelle Übersicht über den Stand der Einführung in den Bundesländern finden Sie hier.
Matthias Rehberger, GLASWELT Ressortleiter Glas
Weitere Infos zur Glas DIN in der Oktoberausgabe der GLASWELT:
Im diesem Heft stellt Martin Reick (Flachglas MarkenKreis) in seinem Auftaktbeitrag die wichtigsten Veränderungen vor, die sich mit der Einführung der DIN 18008 für Glasverarbeiter und Planer ergeben. Die GLASWELT 10/2014 erscheint am 10.10.2014.
News