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Weinig und Homag einigen sich im Patentstreit

Die Michael Weinig AG und die Homag geben bekannt, dass sie ihre patentrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Homag Bearbeitungszentren des Typs BMB 900 powerProfiler einvernehmlich und gütlich beigelegt haben. Dazu haben die beiden Unternehmen heute, am 09.12.2013 eine Vergleichsvereinbarung unterschrieben.

Homag erkennt die Urteile des Landgerichts Mannheim und des Bundespatentgerichts an und verzichtet auf eine Berufung. Das Weinig-Patent (DE 101 37 839) habe in Deutschland weiterhin Bestand und werde vollumfänglich anerkannt. Der für Weinig entstandene Schaden werde von Homag durch eine Vergleichszahlung ausgeglichen.

Durch die geschlossene Vergleichsvereinbarung werden alle bereits an Kunden ausgelieferten Bearbeitungszentren des Typs BMB 900 powerProfiler von Ansprüchen freigestellt und können weiterhin uneingeschränkt verwendet werden. Des Weiteren sei der Maschinenbauer aus Schopfloch dazu berechtigt, eine vereinbarte Anzahl an Bearbeitungszentren mit dem Weinig-Patent bis Ende 2014 anzubieten und diese bis 2015 unter Nutzung des Patents herzustellen.

Beide Unternehmen haben vereinbart, über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung Stillschweigen zu bewahren.

www.weinig.com
www.homag-group.com

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