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Überall gilt jetzt die DIN 18008

Auch wenn sich die „Macher“ der Glas DIN weitestgehend an den bisherigen Vorgaben orientiert haben, gibt es eine Reihe von Unterschieden, insbesondere auch dadurch, das ein gänzlich anderes, europäisiertes Sicherheitskonzept zum Tragen kommt. Dazu kommt die Tatsache, dass eine Glasverbauung ab sofort situativ zu bewerten ist, was in der Branche teils auf Ablehnung und Ignoranz stößt.

Als letztes Bundesland hat jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern die DIN 18008 in seiner Landesbauordnung eingeführt. - mkt - © mkt
Als letztes Bundesland hat jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern die DIN 18008 in seiner Landesbauordnung eingeführt. - mkt
Glashandwerker sollten sich vor Augen halten, dass sie für die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit ihrer Glasprodukte nach DIN 18008 sowohl baurechtlich als auch zivilrechtlich gerade stehen müssen. Die Zeiten von „Pi mal Daumen“ oder „das haben wir schon immer so gemacht, das hat gehalten“ sind vorbei.

Um das zu verdeutlichen hat beispielsweise die oberste Bauaufsicht des Landes NRW der dortigen Glaserschaft nunmehr eine schriftliche Aufforderung dazu erteilt, die DIN 18008 ab sofort vollumfänglich einzuhalten.

Einen Kurzüberblick zur DIN 18008 bietet ein Pdf des BF, klicken Sie hier.