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Teuto-Glas geht in die Insolvenz

Dem Insolvenzantrag hat das das Amtsgericht Detmold entsprochen und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Geschäftsführer Michael Dobbe kann dadurch beide Unternehmen weiterhin leiten. Der Geschäftsbetrieb, die Produktion und Lieferung läuft in vollem Umfang weiter. Als vorläufige Sachwalter hat das Amtsgericht Rechtsanwalt Stefan Meyer (Pluta Rechtsanwälte) bestellt. Betriebswirtschaftlich und juristisch wird Teuto-Glas durch Buchalik Brömmekamp Düsseldorf beraten. Diese Kanzlei hat in den letzten Jahren viele Unternehmen in vergleichbarer Lage erfolgreich durch eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung geführt.

Der Sanierungsexperte Nils Averbeck, ebenfalls von Buchalik Brömmekamp, wird die Firmenleitung der Teuto-Glasveredelung im Verfahren vor Ort unterstützen. „Die Eigenverwaltung ermöglicht uns, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen und unsere Firma bei vollständiger Liefersicherheit für unsere Kunden stabil für die Zukunft auszurichten“, gab sich Geschäftsführer Michael Dobbe überzeugt.

Die Teuto-Gruppe hatte noch vor vier Jahren deutlich in Fertigungsanlagen investiert, um die Betriebe zukunftsorientiert auszurichten. Die deutlichen Anstiege der Rohglaspreise hätten das Unternehmen jeodch stark belastet, ebenso der zunehmende Import von billigen Fenstern sowie Glas aus Osteuropa.

Für die rund 150 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld die Löhne und Gehälter für die nächsten drei Monate sichergestellt.

 

 

 

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