Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt. Dies bedeutet, dass künftig nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern beispielsweise auch für gewerbliche Produkte wie Fenster ein EU-Effizienzlabel festgelegt werden kann. Die Entscheidung trifft die EU-Kommission. Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes liegt bei einer besseren Marktüberwachung. Die Rechte der Bundesländer mit Blick auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften werden gestärkt, etwa durch die Ermächtigung zu Stichproben.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesetz führt zu einer besseren Energieeffizienz im Produktbereich. Zudem wird die Information der Verbraucher gestärkt. Künftig werden auch weitere Produkte das beim Verbraucher bereits bekannte farbige Effizienzlabel tragen. Die EU-Kommission hat hierzu verschiedene Produktgruppen ausgewählt, die nun schrittweise verabschiedet werden sollen."
Der Gesetzesentwurf setzt die neu gefasste Richtlinie 2010/30/EU über die europaweit einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten um. Bislang gilt das EU-Effizienzlabel für acht Produktgruppen aus dem Haushaltsgerätebereich sowie für TV-Geräte. Künftig kann die bekannte Farbskala auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt werden. Das sind entweder Produkte, die selbst Energie verbrauchen oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben (z.B. Fenster). Die EU-Kommission hat in Vorstudien bis zu 35 Produktgruppen mit hohem Energieeinsparpotential ausgewählt, für die nun schrittweise produktspezifische EU-Verordnungen festgelegt werden sollen.