Vorgespanntes Glas, das an der Oberfläche mit einem Laser bearbeitet wurde, ist spätestens seit der Revision der EN 12150 ins Gerede gekommen. Denn diese Norm schließt jede nachträgliche Bearbeitung von ESG oder TVG aus: „Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas darf nach dem Vorspannen nicht mehr geschnitten, gesägt, gebohrt, kantenbearbeitet werden, da ein erhöhtes Bruchrisiko gegeben ist oder das Glas sofort zerstört werden kann. Nach dem Vorspannen oberflächenbearbeitete (z. B. durch Sandstrahlen oder Säureätzung) Gläser werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt“, so die Norm.
Diese Festlegung durch die EN 12150 und dazu ein immer höheres Sicherheitsbewusstsein der Kunden haben in immer wieder zu Rückfragen geführt, so Katja Neumann, Betriebsleiterin von Porta Glas Design: „Das ist jetzt glücklicherweise vorbei. Die Sicherheit unserer Produkte hat natürlich den höchsten Stellenwert, was uns auch veranlasst hat, eine eigene AbZ zu beantragen. Damit verfügen wir nun gesicherte Werte für unsere Produkte. Die Einhaltung aller Werte ist über eine Erstprüfung bei einem Prüfinstitut und unsere WPK (werkseigenen Produktionskontrollen) gewährleistet. Das DIBT mit der Erteilung der AbZ bestätigt.“
Die vorgespannten, gelaserten Scheiben weisen eine definierte Biegezugfestigkeit von mindestens 90 N/mm² auf, das Bruchbild bleibt gegenüber ESG unverändert. Damit kann Porta Glas Design garantieren, dass das Glas die für seine Nutzung benötigten Eigenschaften aufweist. Die vorgespannten, gelaserten Produkte können ab sofort als ESG und TVG bezogen werden.
Tipp der Redaktion: Mehr über das Unternehmen lesen Sie in der GLASWELT 4/2016, als unser Redakteur im April dort zu Besuch war.