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Peter Rathert stellt EnEV-Eckpunkte vor

Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Marketingkommunikation beim ift hat Rathers Ausführungen zusammengefasst:

Rathert: "Auch wenn noch um die Details des Referentenentwurfs vom 15.10.2012 sicher noch gerungen wird, ist doch deutlich erkennbar, dass die Überarbeitung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots für 2013 insgesamt sehr moderat ausfällt und erst später in zwei Stufen (2015 und 2017) weiter verschärft werden soll." Die allgemeine Zielsetzung sieht eine schrittweise Absenkung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs und damit der Gebäudereferenzwerte für Neubauten in zwei Schritten um je 12,5 % vor, um das Ziel der europäischen Gebäude-Effizienzrichtlinie (EPBD) zu erreichen. Die Anforderungen an den Gebäudebestand sollen in 2013 erst einmal bestehen bleiben. Auch die Daten des Referenzgebäudes von 2009 bleiben unverändert.

 
   

Die Nebenanforderung an den Transmissionswärmeverlust H´T soll dann auch wieder in zwei Schritten um je 10 % verringert werden, ist aber je nach Gebäudetyp unterschiedlich. Dies bedeutet konkret eine Verschärfung zwischen 5% und 30%. Vorteilhaft ist, dass der spezifische Transmissionswärmeverlust H´T’ als absolute Größe entfällt. Beim Neubau beträgt der maximale Wert das 1,3fache des HT’ des Referenzgebäudes mit dem Effekt, dass die Anforderung an H´Tmax umso geringer wird, je höher der Fensterflächenanteil ist. Allerdings gehen die Regelungen zum Transmissionswärmeverlust H´T generell zu Lasten der Fensterflächenanteile, weil hier nur die Wärmeverluste berücksichtigt und die solaren Gewinne bei diesem Bauteilbezug außer Acht bleiben.

 
   

Das Modellgebäudeverfahren EnEV-Easy ist im Referentenentwurf enthalten, allerdings mit einer Auswahl von Heizsystemen, die das Marktangebot nicht ausreichend abdeckt. Das Verfahren kann nur unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen angewendet werden. Es gilt nur für kompakte, nicht gekühlte Wohngebäude von 100 bis 2.000 m² Nutzfläche, einer Geschosshöhe von 2,5 bis 3,0 m, einer maximalen Fensterfläche von 30 %, einem Dachflächenfensteranteil < 15 %. Außerdem müssen die Wärmebrücken den Anforderungen von DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen, und ein Blower-Door-Test durchgeführt werden. Je nach verwendeter Haustechnik werden Klassen mit Mindestwerten für den Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile definiert, die eingehalten werden müssen (Variante A – schlechter Wärmeschutz, bis Variante E – guter Wärmeschutz). Dies folgt dem Prinzip: je besser die Gebäudetechnik ist, desto schlechter dürfen die U-Werte der Gebäudehülle (Wand, Fenster etc.) sein bzw. umgekehrt. Als Pferdefuß für die Fensterbranche ist die derzeit noch bestehende Begrenzung der Fensterflächen auf 30% pro Fassadenseite, was auf der Südseite natürlich nicht sinnvoll ist. Das ift Rosenheim werde deshalb gemeinsam mit den Verbänden entsprechend intervenieren, heißt es seitens des Instituts.

Außerdem wurden die Regelungen zum Energieausweis und der sommerliche in die EnEV explizit aufgenommen, also nicht nur einen Verweis auf die DIN 4108-2. Dies wird zu einer Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes führen. Dieser Punkt wirkt sich auch auf das Fenster aus und könnte zu einer Reduzierung der Fensterflächen führen.

Was eine Vorhersage des Inkrafttretens angeht, äußerte sich Rathert so: "Wenn es gut läuft, wird die EnEV ab dem 4. Quartal 2013 gültig. Bei intensiveren politischen Diskussionen wohl erst zum 1.1.2014."