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Patentstreit: Homag reagiert und modifiziert

Nach den Gerichtsurteilen hat das im September 2006 erteilte Weinig-Patent einer speziellen Ausführung zur Werkstückspannung und Werkstückübergabe bei der Fensterfertigung für Deutschland Bestand. Das hat nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim zur Folge, dass die Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH in Deutschland bei der BMB 900 den Prozess der Werkstückübergabe von der einen Längsprofiliereinheit zur anderen nicht mehr in bisheriger Form realisieren kann.

Stattdessen werde eine schutzrechtskonforme Modifikation an der BMB 900 für dieses Detail realisiert, heißt es jetzt in einer Pressemitteilung. Auch nach diesen Modifikationen bleibe die BMB 900 Baureihe ein innovatives und an den Bedürfnissen der Kunden orientiertes Produkt, ist man sich sicher.

Denn diese Baureihe baue auf der Erfahrung auf, die man durch die Fertigung von mehreren 100 Fensterbearbeitungszentren in den letzten 15 Jahren erworben hat. Zudem sei die BMB 900 Baureihe auch durch eigene Patente geschützt.

„Wir respektieren die Entscheidungen der Gerichte bezüglich des Weinig Patentes. Nach Eingang der Urteilsbegründungen prüfen wir weitere Rechtsmittel. Unabhängig davon werden wir unmittelbar eine neue Lösung für die patentrechtlich geschützte Detaillierung der Werkstückübergabe implementieren, die auch sofort für unsere Kundschaft mit gleicher Leistung verfügbar sein wird. Damit bleiben wir ein stabiler und kompetenter Partner für unsere weltweite Kundschaft in der Fenster- und Bauelementeindustrie“, so Dr. Christian Compera, Geschäftsführer Forschung und Entwicklung der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH.

www.homag.de

Mehr zum Hintergrund: https://www.glaswelt.de/aktuelle-meldung/patentstreit-mit-homag-gerichte-entscheiden-pro-weinig

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