Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „Jetzt können alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, mit unserer Förderung auf Vordermann gebracht werden. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig. Das ist ein wichtiger Schritt für die Sanierung des Gebäudebestands und zur Sanierung klammer kommunaler Kassen. Denn eine Sanierung reduziert die Nebenkosten auf lange Sicht erheblich.“ Die Maßnahme sei ein Schritt zur Umsetzung der Energiekonzept-Ziele.
Für die beiden KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programm-Nr.: 218)“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung (Programm-Nr. 157)“ gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Bislang war die Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport und -schwimmhallen sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt.
Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an z.B. Rathäusern und Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.