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Hohe Kartellstrafen gegen Beschlaghersteller verhängt

Die Unternehmen verstießen mit ihrer Beteiligung an einem Kartell, in dem sie gemeinsame Preiserhöhungen vereinbarten, gegen das EU-Kartellrecht, ist sich die EU-Kommission sicher. Sie trafen von 1999 bis 2007 wettbewerbswidrige Absprachen und schadeten damit den Käufern von Fenstern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Im Rahmen der von der Kommission 2006 angenommenen Kronzeugenregelung wurde Roto die Geldbuße vollständig erlassen, da dieses Unternehmen als erstes Informationen über das Kartell vorgelegt hatte. Die Geldbußen für Gretsch-Unitas und Maco wurden aufgrund ihrer Mitwirkung an der Untersuchung um 45 % bzw. 25 % ermäßigt.

Im Einzelnen wurden folgende Geldbußen in Euro verhängt:
Roto 0
Gretsch-Unitas 20 552 000
Maco 18 501 000
Siegenia 18 995 000
Winkhaus 19 537 000
Hautau 3 179 000
Fuhr 2 215 000
Strenger 104 000
AGB 2 793 000

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: „Fensterkäufer in ganz Europa wurden wohl mehr als sieben Jahre lang durch diese Preisabsprachen geschädigt. Wir werden entschieden gegen solche rechtswidrigen Verhaltensweisen vorgehen, ob sie nun von großen Multinationalen Unternehmen praktiziert wurden oder von Familienbetrieben. Obwohl die heute auferlegten Bußgelder angemessen sind, sind sie recht hoch verglichen zum Umsatz der Unternehmen. Die Unternehmen werden fortan zweimal überlegen bevor sie jemals wieder daran denken, Preise abzusprechen."

Der Gesamtbeschlagmarkt wird auf mind. 1 Mrd. EUR geschätzt. Die am Kartell beteiligten Unternehmen würden zusammengenommen über hohe Marktanteile im EWR verfügen. Ihr gemeinsamer Anteil am Markt für Dreh-Kipp-Beschläge liege Schätzungen zufolge über 80 %.

Das Kartell sei gut organisiert gewesen und die Treffen seien in der Regel nach folgendem Muster verlaufen: Die Kartellmitglieder trafen sich alljährlich in der dritten Novemberwoche in Deutschland.Diese regelmäßigen Treffen wurden als „Ständige Konferenz“ bezeichnet. Am Morgen vor der offiziellen Tagung setzten sich die Beteiligten zusammen, um Preiserhöhungen für das Folgejahr festzulegen oder sich auf einen Materialteuerungszuschlag zu verständigen. Im Laufe des folgenden Jahres trafen sich die Kartellmitglieder erneut, um einander über die verschiedenen Schritte zu informieren, mit denen sie die vereinbarte Preiserhöhung umgesetzt hatten. Auch die lokalen Vertriebsstellen in ganz Europa hatten regelmäßige Kontakte, um den Erfolg des Kartells zu gewährleisten.

Die Kommission berücksichtigte bei den Geldbußen den Umsatz der beteiligten Unternehmen mit den betreffenden Produkten im EWR, die besondere Schwere des Verstoßes, seine Dauer sowie die Tatsache, dass das Kartell den gesamten EWR betraf. 

Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wurde auf folgender Website veröffentlicht: http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=1_39452

Die GLASWELT hat bereits im Juli 2010 über die Sachlage berichtet - jetzt wurde von der EU-Kommission das Urteil gefällt und die entsprechenden Bußgelder verhängt.