So geschehen bei einem Elektrobetrieb im Landkreis Freudenstadt. Die Anruferin gab an, von der Handwerkskammer beauftragt worden zu sein, im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen mit den Arbeitnehmern zu sprechen, und bat um die privaten Telefonnummern der Beschäftigten. Der Betriebsinhaber wurde misstrauisch, verweigerte die Daten und beendete das Gespräch. Einige Tage später unternahm die Anruferin einen neuen Anlauf. Diesmal mit mehr Erfolg. Der Chef befragte seine Belegschaft, und tatsächlich stimmte ein Mitarbeiter der Datenweitergabe zu.
Der Anruf ließ nicht lange auf sich warten. Allerdings ging es in dem Gespräch keineswegs um Kurse, Schulungen und Lehrgänge, sondern um ein Stellenangebot. Bei der Anruferin handelte es sich um eine Headhunterin, die den Arbeitnehmer für ein anderes Unternehmen abwerben wollte.
Richard Schweizer, Justiziar der Handwerkskammer Reutlingen, geht davon aus, dass dies keine Ausnahme ist, sondern eine Beratungsfirma derzeit gezielt versucht, unter Bezugnahme auf die Handwerkskammer Kontakte zu qualifizierten Fachkräften in Handwerksbetrieben aufzubauen. „Die Firma setzt auf einen unverdächtigen Namen und baut darauf, dass der Chef sich quasi überrumpeln lässt.“ In einem anderen Fall, so Schweizer, habe sich eine Anruferin als Assistentin des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer ausgegeben, um an die begehrten Telefonnummern zu kommen.
Schweizer hält es für möglich, dass diese dreiste Masche der Datensammlung Schule machen könnte. Um den relativ neuen Markt für Direktsuchen im Handwerk zu erschließen, seien manche Personalberater offensichtlich dazu bereit, mit unsauberen Tricks zu arbeiten. Er rät deshalb, telefonische Anfragen, bei denen es um persönliche Daten geht, zumindest immer kritisch zu prüfen und sich an die Handwerkskammer zu wenden. Grundsätzlich gelte: Private Nummern oder Adressen der Mitarbeiter dürfen nicht ohne Zustimmung der Betroffenen herausgegeben werden.
Richard Schweizer, Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412-232