Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
News

Handwerk begrüßt Gesetz gegen Zahlungsverzug

Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt, so dass das Gesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zeitnah in Kraft treten kann.

Grundsätzlich sind damit künftig Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam. Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und deshalb nicht kumulieren können. Die Abnahmefrist geht hiernach stets in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der Auftraggeber 15 Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, stehen ihm nach Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur Verfügung. Hier beginnt die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

Die Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hatten sich in den letzten Wochen mit Nachdruck für einige zügige Verabschiedung dieses für die deutsche Bauwirtschaft so wichtigen Gesetzes eingesetzt.

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke erklärt dazu: "Schlechter Zahlungsmoral und unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen wird künftig ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Dieses mittelstands-freundliche Gesetz wird die Situation für viele Handwerksbetriebe verbessern. Denn gerade das Handwerk muss mit Material, Löhnen, Steuern und Sozialabgaben in Vorleistung treten und leidet besonders unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Bundestag dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist und vor allem unangemessenen Zahlungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Absage erteilt. Damit können sich marktmächtige Unternehmen nicht in ihren AGB Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen einräumen und damit eigene Liquidität auf Kosten des Kunden verschaffen."