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"Frohes Neues" und wie und wie lange sage ich es meinem Geschäftspartner?

Wenn sich die Nordic-Walkinggruppe im neuen Jahr erstmals wieder trifft, der Gemeinderat erneut tagt, die Krabbelgruppe, der Elternbeirat, das Lehrerkollegium zusammenkommt – dann ist für die meisten klar, dass gute Wünsche zum Jahresbeginn ausgetauscht werden. Auch wenn das Jahr schon fortgeschritten ist. Im Freundes- und Bekanntenkreis sowieso.

Auf Geschäftsebene treten dagegen oft Unsicherheiten auf: Wie lange “darf” man denn eigentlich ein gutes neues Jahr wünschen? Oft sieht oder spricht man ja Kunden und Geschäftspartner erst, wenn das Jahr schon einige Wochen alt ist. Klare Antwort: So lange Sie möchten! Gute Wünsche haben kein Verfalldatum. Trotzdem tun Sie sich bei eher wenig guten Bekannten schwer? Das ist verständlich. Sicher helfen folgende Empfehlungen weiter:

  • Vergessen Sie generell einen Stichtag
  • Allerdings ist bei eher Fremden der Neujahrsgruß auf etwa Mitte Januar zu
    beschränken
  • Neujahrswünsche können auch nach etlichen Wochen noch angebracht sein. Dann sollten entsprechende Formulierungen die guten Wünsche einleiten, wie zum
    Beispiel: „Wir haben uns dieses Jahr noch nicht gesehen. Ich möchte Ihnen aber
    auf jeden Fall ein gesundes, erfolgreiches 2011 wünschen.“ Oder: „Das Jahr ist
    zwar schon fortgeschritten, aber ich finde, für gute Wünsche ist es noch nicht zu
    spät. Also alles Gute für Sie im neuen Jahr.“
  • Gar nicht empfehlenswert ist ein hingeworfenes „Frohes Neues“ – oder noch
    kürzer: „Froh’s Neu’s“. Diese äußerst knappen Formulierungen sind nicht
    wertschätzend und klingen auf keinen Fall ernst gemeint. Um einen kompletten
    Satz kommen Sie nicht herum.

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