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Finiglas erhält Zulassung für gebogene Gläser

Gebogenes Glas habe sich bereits in vielen Anwendungen als Standardprodukt durchgesetzt, so Finiglas. In Fassaden, Eingangs- und Brüstungsverglasung gewinne gebogenes Glas als markanter Blickfang oder Identifikationssymbol zunehmend an Bedeutung.


Da derzeit thermisch gebogene Gläser für das Bauwesen in Deutschland bauaufsichtlich nicht geregelt sind, ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung grundsätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine zeit- und kostenintensive Zustimmung im Einzelfall (ZIE) erforderlich.

Erfolgreiche Zulassungstests
Nach erfolgreicher Erstprüfung wurde der Finiglas Veredelungs GmbH die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Z-70.4-146) für gebogenes Floatglas „Fini Curve Float“ und gebogenes VSG aus Floatglas „Fini Curve VSG“ erteilt. Damit ist der Hersteller nach eigener Auskunft derzeit der einzige Glasveredeler mit einer derartigen Zulassung.

Diese Zulassung umfasst alle Vertikalverglasungen nach den ‚Technischen Regeln zur Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen’ (TRLV), für die planes Floatglas resp. VSG aus Floatglas zulässig ist.