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Fassaden-Forum 2011: Vorsicht Falle!


Während der Pausen war genügend Raum für Gespräche, der von den Teilnehmern intensiv genutzt wurde. - Matthias Rehberger, GLASWELT - © Matthias Rehberger, GLASWELT
Während der Pausen war genügend Raum für Gespräche, der von den Teilnehmern intensiv genutzt wurde. - Matthias Rehberger, GLASWELT
Um für den Gebäudenutzer eine optimale Lösung in Bezug auf Qualität, Kosten und nicht zuletzt die Umwelt zu erreichen, müssen alle am Planungs- und Bauprozess Beteiligten verantwortungsbewusst zusammenarbeiten. Dies wurde in der Summe der Beiträge deutlich. Allgemeiner Tenor: "Je besser und enger die Zusammenarbeit auf der Baustelle, desto besser sei das Endergebnis, nicht nur bei der Fassade. Leider mangele es auf der Baustelle zu oft an hinreichender Kommunikation. "

Die Fachvorträge reichten von Fassadenplanung und Kalkulation über Auswahl und Verarbeitung der geeigneten Materialien bis hin zu praktischen Tipps für die Baustelle . Auch rechtliche Fragen des Bauens wurden mit dem Vortrag von Fachanwalt Prof. Christian Niemöller abdeckt. Sein Beitrag zeigte, dass zur Planung einer Gebäudehülle mehr gehört als nur technisches Know-how.

Fallstricke beachten
Prof. Niemöller: Achten Sie darauf, dass bei Besprechungen (auf der Baustelle) das Protokoll nur das wiedergibt, was auch wirklich besprochen und auf dem Termin vereinbart wurde. Wer zu einem Thema bei der Besprechung schweigt, stimmt damit nicht automatisch zu. Das gilt auch für die spätere Aufnahme im Protokoll.

Professor Christian Niemöller - Matthias Rehberger, GLASWELT - © Matthias Rehberger, GLASWELT
Professor Christian Niemöller - Matthias Rehberger, GLASWELT
Auf die Frage, wie viel Zeit man habe, wenn man einen Widerspruch gegen einen Punkt des Protokolls einlegen wolle, meinte Niemöller: „Drei Tage sollten ausreichen, um das Protokoll richtig zu stellen.”
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorab ein Fax schicken, um in dieser Drei-Tages-Frist zu bleiben. Aber das Fax alleine reiche nicht aus, da es kein Originalschriftstück sei. Deshalb müsse dieses noch nachgeschickt werden. Die Frist ist dann gewahrt, wenn das Original wiederum zeitnah eingehe. Wenn Protokolle digital eingehen sollen, können die Vertragsparter vorab vertraglich festlegen, dass man auch digital widersprechen darf/kann.

Konstruktiver Glasbau
Zum Thema „Konstruktiver Glasbau - Technische Regeln und Zustimmung im Einzelfall“ referierte Wolfgang Kahlert (GSK - Glas Statik Konstruktion GmbH).

Er sensibilisierte die Zuhörer: „ Vergessen Sie nicht, auch wenn die Konstruktion funktioniert, sie muss genehmigt werden. Und in Deutschland ist das meist schwieriger als bei internationalen Projekten.”

Anhand eines Beispielgebäudes erläuterte Kahlert sehr anschaulich verschiedene Einbausituationen und worauf man jeweils achten müsse. Gerade bei Überkopfverglasungen gelte es beispielsweise zu beachten , dass diese Gläser häufig zur Reinigung begehbar sein müssen. Dies könne eine zusätzliche Prüfung im Einzelfall bedeuten.

Einzelfallzulassungen lohnen sich
Weiter wies er darauf hin, dass sich gerade bei größeren Bauvorhaben oft ein Pendelschlagversuch mit ZiE lohne, wenn man entsprechend dünneres Glas verwenden kann, was wiederum Materialkosten einspart. „ Scheuen Sie sich nicht, eine Einzelfallzulassung zu beantragen. Der Aufwand ist oft gar nicht so hoch und lohnt oft finanziell durch Materialeinsparungen. Leider sei häufig der zeitlich Genehmigungsaufwand von Seiten der Behörden problematisch.

Wolfgang Kahlert von GSK - Matthias Rehberger, GLASWELT - © Matthias Rehberger, GLASWELT
Wolfgang Kahlert von GSK - Matthias Rehberger, GLASWELT
Zum Thema Sicherheitsglas meinte der Fachmann: „Laut TRLV müssen Sicherheitsgläser baurechtlich nicht angewendet werden, wenn die verbauten Gläser unterhalb 4 m Höhe eingebaut werden. Aber es gibt auch noch andere Faktoren, etwa Schutz vor Vandalismus etc., die dafür sprechen, trotzdem mit Sicherheitsgläsern zu arbeiten. Verwenden Sie am besten ESG-H, wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, auch wenn es baurechtlich manchmal nicht gefordert wird.”

Ein weiterer Tipp, den er den Zuhörern gab: „Achten Sie bei der Planung der Fassadengläser auf die Durchbiegungs-Begrenzungen der Isolierglashersteller . Diese liegen oft höher, als die Anforderungen der Bauaufsicht .”

Was muss Sonnenschutzglas leisten?
Dr. Ralf Biedermann von arcon beleuchtete die Frage, was ein optimales Sonnenschutzglas leisten muss? „Solche Gläser müssen die Klimatisierungskosten senken und sollen nur den sichtbaren Bereich des Sonnenlichts durchlassen. Der Rest soll draußen bleiben“.

Dr. Ralf Biedermann von arcon - Matthias Rehberger, GLASWELT - © Matthias Rehberger, GLASWELT
Dr. Ralf Biedermann von arcon - Matthias Rehberger, GLASWELT
In diesem Zusammenhang erläuterte er die Eigenschaften des Sonnenlichts und die Möglichkeiten moderner Sonnenschutzbeschichtungen in der Fassade. Im Speziellen wurde die Bedeutung des Begriffs „farbneutral“ erörtert. Dabei wurden die physikalischen Grenzen aufgezeigt, die beschichtetes Glas leisten kann, nämlich dass höchste Selektivität und neutrale Farbe einander ausschließen. Je nach dem, was der Bauherr/Architekt fordere, müsse bei der Planung von Fassaden (-Gläsern) ein Kompromiss zwischen diesen beiden Eigenschaften eingegangen werden.

Fazit
Auch in diesem Jahr verbuchten die Ausrichter mit über 120 Teilnehmern steigende Besucherzahlen. Während der Pausen zwischen den Vorträgen war genügend Raum für informelle Gespräche, der von den Teilnehmern intensiv genutzt wurde. Fragen an die Referenten wurden dort in Einzelgesprächen geklärt, sowie vertiefende Gespräche mit Kollegen und Ausstellern geführt.

Je besser sich die einzelnen Gewerke und Planer abstimmen, desto schneller lassen sich Fassaden und Gebäude umsetzen, so der Tenor des Fassadenforums .
Matthias Rehberger

Lesen Sie mehr zum Thema in der neuen Sonderrubrik Fassade , die erstmals in der Juni-Ausgabe der GLASWELT erscheint.

Die beteiligten Partnerfirmen des Fassadenforums 2011
alkuba
arcon Flachglas-Veredelung GmbH
elumatec GmbH
Forster Profilsysteme
Geze GmbH
Kawneer - Alcoa Architektur Systeme
Kötter + Siefker GmbH
Maars Deutschland GmbH
Orgadata AG
Siegena-Aubi KG
Teroson/Henkel AG
Wilhelm Marx GmbH

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