Die Einführung der DIN 18008, die sich über Jahre hingezogen hat, wird jetzt Realität. Den Auftakt machte Bremen. Als erstes großes Bundesland setzt in zwei Wochen NRW die Musterbauliste der Technischen Baubestimmungen vom September 2013 um, in der die Glas DIN veröffentlicht wurde. Das heißt, nun gilt das veränderte Verfahren zur Glasdimensionierung und ist damit in den genannten Ländern bau- sowie zivilrechtlich anzuwenden.
Das muss der Glasverarbeiter beachten
Mit der Einführung der neuen DIN werden alle Erfahrungswerte, statische Hilfsmittel und bisherige Vorgehensweisen Makulatur. Durch die gänzlich andere Herangehensweise, unter Zugrundelegung von Teilsicherheitsbeiwerten nach europäischen Standards sind alle bisherigen Glas-Berechnungen nach Richtlinien überholt und jegliches fachmännische Gefühl für Einbausituationen hinfällig.
Die komplexen Prozesse innerhalb der künftigen Glasstatik mit einer Fülle an abzugleichenden Lastfällen innerhalb einer Lastfallkombinatorik lassen auch keine händische Berechnung oder gar Schätzung zu.
Braucht jede Scheibe einen Nachweis?
Fakt ist, dass – zumindest mittelfristig – jede Scheibe über qualifizierte Software gerechnet werden muss, zumindest so lange, bis sich neue Erfahrungswerte eingestellt haben, selbst die Scheiben innerhalb von Ausnahmen, wie beispielsweise der 1,6 m2-Regel. Denn mit der DIN-Einführung ist – wie eigentlich schon immer – seitens des verglasenden Betriebes eine statisch korrekt ermittelte Scheibe zu montieren und ggf. auch nachzuweisen.
Darüber hinaus können sich auch künftig bei vergleichbaren Einbausituationen durchaus wirtschaftlichere Glasaufbauten nach DIN als nach TRLV ergeben, allerdings auch solche, die so wie bisher nicht mehr zu realisieren sind. Um dies alles zu eruieren, muss auf jeden Fall nahezu alles gerechnet werden.
Eine aktuelle Übersicht über den Stand der Einführung in den Bundesländern finden Sie hier.
Matthias Rehberger, GLASWELT Ressortleiter Glas
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