Die Zulassung wurde dem Unternehmen für punktgestützte Isolierverglasungen mit Tellerkopfhaltern (Zulassungsnummer Z-70.2-180) und für punktgestützte Isolierverglasungen mit Senkkopfhaltern (Z-70.2-180) erteilt.
Bisher muss für jedes Bauvorhaben mit punktgestützten Isolierverglasungen in der für das Bauvorhaben zuständigen oberen Landesbaubehörde eine Zustimmung im Einzelfall eingeholt werden. Als Grundlage hierfür werden zahlreiche Nachweise, Berechnungen, Prüfungen und Gutachten benötigt. Die Beschaffung dieser Nachweise ist sehr zeitaufwendig und teuer. Da jedes Bundesland für derartige Zustimmungen eigene Entscheidungsspielräume hat, ist dieser Weg nur sehr schwer kalkulierbar und der Zeitbedarf kaum abzuschätzen.
Die Bauart der punktgestützten Isolierverglasung darf nun mit den Zulassung Z-70.2-179 (Tellerkopfhalter) und Z-70.2-180 (Senkkopfhalter) bundesweit eingesetzt werden.
Die Rahmenbedingungen der Zulassungen
- Einbau bis 100 m Gebäudehöhe,
- Maximalgröße der ISO-Scheiben 2000 mm x 2000, mm mit 4 Punkthaltern,
- Maximalgröße der ISO-Scheiben 2400 mm x 3200 mm mit 6 Punkthaltern.
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