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Entwurf zur neuen EnEV erst Anfang 2012

Die ursprünglich geplante Verschärfung der Anforderungen um etwa 30 % ist vom Tisch. Der Entwurf wird voraussichtlich im Januar 2012 veröffentlicht. Das berichtete Ministerialrat Peter Rathert, Referatsleiter im Bundesbauministerium, bei einer Veranstaltung am 22. Oktober 2011 in Stuttgart. Eine Novellierung der EnEV in 2012 ist erforderlich, um EU-Gebäuderichtlinie von 2010 umzusetzen. Dabei soll eine moderate Verschärfung für Neubauten und den Bestand aufgenommen werden, jedoch unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit für Mieter und Eigentümer. Wie hoch sie ausfallen wird, hänge von einem noch in Arbeit befindlichen Gutachten ab. Im Jargon der Bundesregierung wird sie trotzdem schon als „ambitionierte Erhöhung der Effizienzstandards“ bezeichnet.

Qualitätssicherung von Energieausweisen noch offen
Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt den „Niedrigstenergiegebäude“-Standard ab spätestens 1. Januar 2021 für Neubauten vor, bereits ab 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude. Allerdings muss noch national geklärt werden, was unter diesem Begriff konkret zu verstehen ist. Auch die Qualitätssicherung von Energieausweisen durch nationale Kontrollstellen muss umgesetzt werden. Wie dieser Punkt konkret geregelt wird, ist noch offen. Laut Rathert wird man aber wohl eher auf Bestehendes zurückgreifen, anstatt ein neues Kontrollsystem zu schaffen. Möglicherweise wird die Qualitätssicherung auch in die Hand der Bundesländer gegeben. Anmerkung: Die EU-Gebäuderichtlinie fordert hierzu von den Mitgliedstaaten das Erlassen und Veröffentlichen der zugehörigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 9. Juli 2012 und die Anwendung spätestens ab 9. Januar 2013. Laut § 18 Abs. 2 können die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren.

Energieausweise sollen verständlicher werden
Eine weitere Änderung der kommenden EnEV betrifft die Grenze für die Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden und Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, die von 500 m2 auf 250 m2 gesenkt wird. Weiterhin muss die Gesamteffizienz gemäß Richtlinie künftig in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben werden. Festgelegt werden muss noch, welcher Wert dafür herangezogen wird. Im Gespräch ist außerdem, Energieausweise zum einfacheren Verständnis mit einer Symbolik auszustatten – ähnlich wie bei den Energieeffizienzklassen der Weisen Ware. Es ist geplant, die Ansätze der Fraunhofer IBP-Studie EnEV easy aufzunehmen.

Sorgenkind Sanierungsquote
Rathert berichtete auch vom Sanierungsplan, an dem derzeit gearbeitet wird. Politisch gewollt ist die Senkung des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020. Dazu müsste jedoch die Sanierungsquote vier- oder fünfmal höher werden. Konkret würde das am Beispiel bedeuten, dass zwei Drittel der Gebäude in den nächsten Jahren mit einer Energieeinsparung von 30 % saniert werden müssten, um dieses Ziel erreichen zu können. Selbst mit einer Kombination von Fördermaßnahmen und gesetzlichen Anforderungen dürfte dies kaum realisierbar sein.