Das BMWi (Bundeswirtschaftsministerium) hatte bereits ein Diskussionspapier erarbeitet. Dies fand aber weder Zustimmung bei Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, noch bei Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt und Bau. Ihre Kritik: das Ziel der Optimierung mit wesentlicher Vereinfachung, hoher Klimaschutzwirkung und niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten sei nicht genügend erfüllt.
Deshalb haben die beiden Minister „neu denken“ verordnet. Der bisherige Entwurf ruht. Wie schnell man die geforderte eierlegende Wollmilchsau findet, ist allerdings nicht absehbar, der Zeitplan deshalb ungewiss.
Die aktuelle EU-Gebäuderichtlinie muss eigentlich bis Ende 2016 umgesetzt sein, was auch eine Verschärfung der Neubau-Vorgaben bedeutet – doch gerade die Verschärfung steht nun auch wieder in Frage. Immer mehr Stimmen sprechen sich gegen eine Verschärfung aus. Das gehe sogar soweit, dass man bereit sei, sich mit der EU mit dem Hinweis auf die Flüchtlingssituation in Deutschland auf Diskussionen einzulassen.
Klar ist wohl auch, dass im Gebäudebestand keine Verschärfung der Anforderungen vorgenommen wird und die neue DIN V 18599, die schon fertig ist und im Sommer 2016 erscheint, zur zentralen Bewertungsnorm wird und DIN V 4701-10 / 4108-6 mit einer Übergangsfrist ablöst.
Die Vorarbeiten sind also fertig, was jetzt fehlt, ist die neue EnEV, die dann nicht mehr so heißen wird. Und ist dieses geschafft, geht das Spiel wieder von neuem los, denn Brüssel überabeitet gerade die EU-Gebäuderichtlinie.