Die beiden Branchenunternehmen hatten den Widerruf des Patentes beantragt, da die Hahn Anker-Schraube nach ihrem Verständnis lediglich den Stand der Technik abbilde. Dem widersprach das Europäische Patentamt. Die Ausgestaltung der Anker-Schraube verfüge über die technischen Merkmale, die die Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit hinreichend erfüllen.
In einer Technologiepartnerschaft mit dem Befestigungsspezialisten fischer sei die Anker-Schraube entwickelt, umfangreich getestet und zur Marktreife gebracht worden.
Jetzt könne die Produktion, der weitere Einsatz und Vertrieb des für Dr. Hahn geschützten Befestigungsmittels durch andere Marktbegleiter in Deutschland und denjenigen europäischen Ländern, in denen sich das Patent in Kraft befindet, untersagt werden. So auch beispielsweise in Polen. „Bei bekannten Verstößen werden wir jeweils unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen und nutzen“, kündigt Eckehard Meyer, GF Vertrieb und Marketing bei Dr. Hahn an.
Die Hahn Anker-Schraube findet schon seit längerem im Premiumprodukt Hahn Türband 4 Verwendung. Mit Einführung der neuen Serie 60 AT können Türenbauer das Befestigungselement auch für ihre Türelemente aus Aluminium- und Stahlprofilen nutzen. Anstelle über eine Befestigungsplatte, wird das Band direkt mit der Anker-Schraube auf das Profil geschraubt. Das Befestigungsmittel ist für nahezu alle gängigen, wärmegedämmten Systemprofile geeignet. Ein Überbrücken der Wärmedämmkammern durch Distanzbuchsen ist somit überflüssig. Die Direktbefestigung mit dieser Spezial-Schraube ist die bislang neueste Evolutionsstufe in der Befestigungstechnik für Türbänder.
Die Hahn Anker-Schraube ist derzeit in drei Werkstoffgüten (Stahl, Niro und eine Spezialausführung für Stahlprofile) und vier verschiedenen Längen verfügbar.