„Da es keine Produktnormen für gebogene Gläser gibt, befindet man sich rechtlich immer im Bereich von nichtgeregelten Bauprodukten. Deshalb braucht man bei der Verwendung solcher Gläser eine AbZ (Allgemeine baurechtliche Zulassung) oder eine ZiE (Zulassung im Einzelfall).“
Enge Zusammenarbeit der Disziplinen erforderlich
Das Planen und Montieren der gebogenen Gläser erfordert die Zusammenarbeit aller Disziplinen. Wichtig ist, dass vorab von Planer, Glashersteller und Monteur geklärt wird, was wirklich in der Umsetzung machbar ist und wie und in welchem Zeitrahmen sich die Biegegläser erstellen und einbauen lassen.
Vor Planung und Einsatz müssen die spezifischen Eigenschaften der Biegegläser berücksichtigt werden: So sei nicht jede Beschichtung (für planes Glas) auch für gebogene Gläser geeignet. Deshalb muss man als Planer und Weiterverarbeiter vorab mit dem Glasbieger klären, ob es beispielsweise bei gebogenen und flachen Gläsern farbliche Unterschiede gibt, die das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade beeinträchtigten. Ebenso müsse geklärt werden, dass die optische und visuelle Qualität übereinstimmten.
Bei Weiterverarbeitung zu ISO müsse der Randverbund stabil sein und sich gleichzeitig auch an die gebogene Form bzw. die Form des Randverbunds anpassen können. Hierbei wirken deutlich höhere Beanspruchungen des Randverbunds. Das gelte gleichermaßen bei Transport und Montage.
Aus dem Leitfaden für gebogenes Glas
Im neuen Leitfaden wird die Klotzung (von Biegegläsern) neu beschrieben. Hinzu komme die Definition, wo man wie klotzen muss. Erläutert wird dabei, wie man die Lage der Klötze ermittelt, um einen zwängungsfreien Einbau des Glases zu gewährleisten.
Gebogenes Glas ist kein geregeltes Bauprodukt
Dr. Eva Scheideler vom Ingenieurbüro Scheideler, Höxter, stellte einen „Fahrplan für gebogenes Glas – Von der Vordimensionierung bis zur Zustimmung bei den Behörden“ vor. Da es für Biegegläser keine Produktnorm gibt, liegt kein geregeltes Bauprodukt vor. Das bedeutet ZiE oder AbZ sind notwendig: Denn Festigkeit und Bruchbild, Toleranzen und optische Eigenschaften sind nicht geregelt.
Scheideler erläuterte, dass die neue Glas DIN 18008 gebogenes Glas nicht mit einschließe (vertikal und über Kopf). So wird auch künftig eine ZiE notwendig sein, sofern kein AbZ vorliegt (hierzu gibt es eine "Entscheidungshilfe für ZiE" zum kostenlosen Download am Ende des Beitrags). Die Glasspezialistin unterstrich dabei, dass die baurechtliche Situation nicht unterschätzt werden darf.
Achtung: Verlängerte Zeitabläufe einplanen
Mit Blick auf den Planungs- und Bauablauf gab Scheideler zu bedenken, dass bei Biegegläsern – aufgrund der notwendigen Zulassung durch die Behörden – die einzuplanende Zeit deutlich länger sein kann als bei Flachglas: „Bei gebogenen Gläsern täuscht das Gefühl, das wir von planem Glas kennen. Die Abstimmung und die Tests sowie die Freigabe/Zulassung durch die Behörden sind aufwendig und brauchen i.d.R. viel mehr Zeit als man annimmt.“
„Der Arbeitskreis wird auch künftig weiterarbeiten, um das Thema Biegegläser inhaltlich und theoretisch voranzutreiben“, so Markus Broich, der Technische Leiter des BF, der durch die Veranstaltung führte. Er machte abschließend noch einmal darauf aufmerksam, dass der Leitfaden ab Anfang Juli erhältlich ist. Weitere Informationen unter Bundesverband Flachglas .
Matthias Rehberger
Kostenloser Download : Entscheidungshilfe für ZiE