Das Förderprogramm mit Zinsverbilligung von Darlehen und Investitionszuschüssen wurde ursprünglich im April 2009 mit Mitteln des Bundesbauministeriums im Rahmen des Konjunkturpakets I eingeführt, war aber bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Ab 2012 geringere Verbilligungsleistung
Mithilfe des Programms wurden erstmals praktikable Standards für die Barrierereduzierung im Wohnungsbestand definiert und seit April 2009 barrierereduzierende Maßnahmen an mehr als 60.000 Wohneinheiten finanziert. Ab 1. Januar 2012 wird die KfW das Programm Altersgerecht (Programm Nr. 155) in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen. Es wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem „attraktiven Zinssatz“ ausgestattet – allerdings wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich teilweise kompensieren.
Achtung: bis 16. Dezember 2011 noch bisherige Konditionen
Derzeit können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über die Hausbanken beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bundesbauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 % noch bis 16. Dezember 2011 bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit.
Im ersten Quartal 2012 wird die KfW die Darlehensvariante des Programms "Altersgerecht Umbauen" mit nahezu unveränderten Programmbedingungen fortführen. Die im Archiv des KfW-Beraterforums bereits zur Verfügung gestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Voraussichtlich zum 1. April 2012 will die KfW dann ein vollständig überarbeitetes und vereinfachtes Darlehensprogramm anbieten.
GLR
Tipp der GLASWELT-Redaktion: Lesen Sie mehr zum barrierefreien Bauen in der Dezemberausgabe der GLASWELT, die am 02.12.2011 erscheint. Dort widmen wir unser Spezial dem Thema „Barrierefreies Wohnen“.