Der Leitfaden gibt in den bewährten Teilen die anerkannten Regeln der Technik wieder und wurde um den aktuellen Stand von Technik und Normung ergänzt.
„Eine der wesentlichsten Neuerungen ist mit dem Bild 5.2 in Diskussion gekommen (das Bild ist weiter unten dargestellt und anklickbar). Dabei ist diese nur eine Frage der Betrachtung“, so Wolfgang Jehl vom ift Rosenheim. Der Fenstermonteur habe bereits seit jeher für die ausreichende Bemessung der Befestigung Sorge zu tragen. „Mit der Tabelle haben wir den Standardfall zur Vereinfachung der Abgrenzung definiert“, so Jehl.
„Es handelt sich bei der statischen Bemessung jedoch nicht um die formale Erstellung einer Statik, sondern um die interne Bemessung beziehungsweise Beurteilung der anzunehmenden Lasten und die daraus resultierende Auswahl eines geeigneten Befestigungsmittels“, so Ulrich Tschorn von der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren. „Hierzu erwarten wir von den Herstellern der Befestigungsmaterialien, dass sie die entsprechenden Tragfähigkeiten für ihre Produkte angeben.“
Das sagt der Bundesvorsitzende Fenster und Fassade, Peter Ertelt, von Tischler Schreiner Deutschland: Grundsätzlich bestehe kein isolierter Anspruch auf Offenlegung dieser internen Berechnungen – sofern diese überhaupt erstellt wurden. „Sie dienen der betriebseigenen Arbeitsorganisation des Herstellers beziehungsweise Monteurs. In den nächsten Wochen werden sicher noch weitere Erläuterungen zur Definition beziehungsweise Abgrenzung des Standardfalls zum Sonderfall 1 veröffentlicht.“ Die Auswahl von Befestigungsmitteln obliege, sofern nicht in den Auftragsunterlagen anders gefordert, dem entsprechend qualifizierten Montageverantwortlichen.
Der Sonderfall 2 regelt Befestigungen, für die ein statischer Nachweis, ein Prüfnachweis oder ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegt beziehungsweise zu erbringen ist.
Eine weitere Anpassung in Sachen Montage gibt es bei der Einbautoleranz. Diese betrug 1,5 Millimeter pro Meter (Wasserwaagengenauigkeit) und war bis dato mit maximal drei Millimetern begrenzt. „Letztere Begrenzung wurde aufgehoben, wobei die Funktionalität der Elemente und das optische Erscheinungsbild nicht eingeschränkt sein dürfen“, so die Autoren.
Weitere Informationen zur Gütegemeinschaft unter www.window.de/ral.html