Die Bundesregierung hat am 16.10.2013 auf ihrer letzten Kabinettssitzung den Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen.
In einer Pressemeldung werden noch einmal die wesentlichen Maßnahmen der neuen Verordnung aufgelistet:
- Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 % reduzieren.
- Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
- Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
- Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
- Auf Wunsch des Bundesrates wird die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 beziehungsweise älter als 30 Jahre) erweitert.
- Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.
Anlass für die Novellierung ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Zudem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen.
Die EnEV muss nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Eine Notifizierung in Brüssel ist ebenso erforderlich. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst im Frühsommer 2014 zu rechnen.