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Landgericht Frankfurt

Abschließen verboten wegen Fluchtwegsicherung

Eine verschlossene Haustür behindere den Fluchtweg und gefährde das sichere Flüchten. So entschied das Landgericht Frankfurt: Deshalb dürften Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden.

Der Schutz von Leben und Gesundheit sei wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner, hat das Landgericht kürzlich in einer Urteilsbegründung mitgeteilt (Az.: 2-13 S 127/12). In dem verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht kippten den Beschluss. Dieser widerspreche den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. Bei einem Feuer etwa müssten Bewohner mitunter schnell fliehen. Eine verschlossene Tür könne zur Falle werden.

Warum entweder oder, wenn man Einbruchschutz mit sicherem Flüchten im Notfall mit dem automatisch verriegelnden GU-Secury Automatic in Einklang bringen kann, so die Frage der Spezialisten von Gretsch-Unitas.

Die Antwort sieht so aus: Wenn man die Tür zuzieht, schließt der Fallenriegel automatisch 20 mm vor. Die Automatic-Fallen werden zu Riegeln und sind gegen Zurückdrücken blockiert. Die Tür ist verriegelt und bietet einen hohen Einbruchschutz: Sie hat die VdS-Zulassung nach Klasse A.

Die Entriegelung der zugezogenen Tür erfolgt von außen durch eine Schlüsselumdrehung, von innen durch Betätigung des Türdrückers. Hierfür ist kein Schlüssel notwendig. Damit ist ein sicheres Flüchten im Notfall jederzeit gewährleistet.

www.g-u.de

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