Die Präventionsmaßnahmen beim Einbruchschutz zeigen Wirkung: Nachdem die Zahlen im Jahr 2015 ihren Höchststand erreicht hatten, verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) seither einen kontinuierlichen Rückgang. Im Jahr 2018 wurden erstmals wieder unter 100 000 Fälle erfasst.
Insgesamt wurden im letzten Jahr 97 504 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche registriert, 2017 waren es noch 116 540. Die Aufklärungsquote lag bei 18,1 %. Die Einbrecher verursachten im vergangenen Jahr einen Schaden (nur Diebesgut/Beute) von 260,7 Mio. Euro (2017: 302 Mio. Euro). Eingebrochen wurde meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren.
Dass viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden können, belegt der hohe Versuchsanteil beim Wohnungseinbruch: So blieben im Jahr 2018 45,4 % der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Über den Zeitraum der zurückliegenden zehn Jahre ist der Anteil vollendeter Fälle stetig gesunken, wie die steigenden Versuchszahlen zeigen. Dies kann durchaus auf Verbesserungen von Präventionsmaßnahmen im privaten Bereich zurückgeführt werden. Gleichzeitig bestärkt es die Polizei darin, ihre Präventionsaktivitäten fortzuführen und die Bevölkerung weiterhin für das Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren.
Wer sein Zuhause effektiv schützen will, profitiert zusätzlich von den Möglichkeiten der staatlichen Förderung für den Einbau einbruchhemmender Produkte: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert sowohl Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung in bestehenden Wohngebäuden. Für den Investitionszuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden gelten seit dem 01.04.2019 neue Förderbedingungen, die in einem Merkblatt zusammengefasst sind. Informationen hierzu gibt es auf der Website der KfW.