Am 20. September 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm veröffentlicht, mit dem die Schutzziele 2030 erreicht werden sollen. Hier die Details, wo das Klimaschutzprogramm auch die Fenster- und Glasbranche tangiert: Gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme auch Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind. Hierzu zählen Einzelmaßnahmen wie insbesondere der Heizungstausch, aber auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 % der Kosten mindern. Wer weiterhin die bisherige Förderung nutzen möchte, bekommt dort zukünftig ebenfalls eine um 10 % erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen.
Klimapaket der Bundesregierung