Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Das Bundesumweltministerium (BMUB) stellt für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz insgesamt 30 Mio. Euro bis 2017 zur Verfügung, d. h. jährlich 10 Mio. Euro. Gefördert werden Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter.
Gefördert wird:
- der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen,
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster: z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe,
- der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden,
- der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen: z. B. Kamerasysteme, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht,
- baugebundene Assistenzsysteme: z. B. Bild-, Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder.
Für den Neubau ist das Programm nicht vorgesehen. Hier können aber auch einbruchhemmende Ausstattungen einfach mitgefördert werden. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Dieser liegt für alle Maßnahmen einheitlich bei 10 % der Investitionssumme. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1500 Euro. Die Investitionskosten müssen daher bei einer Förderung von 10 % mindestens 2000 Euro betragen. Es werden Investitionskosten von maximal 15 000 Euro bezuschusst. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks.
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden. Es werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen gefördert.
Anträge können ab dem 19. November 2015 direkt bei der KfW gestellt werden.