Die neue EnEV gilt ab dem 1. Mai 2014. Hintergrund war die Veröffentlichung der EnEV-Novelle im Bundesgesetzblatt am 21. November 2013. Damit hatte die EnEV 2014 das sogenannte Rechtsetzungsverfahren durchlaufen.
Trotz Inkrafttreten der Novellierung, werden einige Änderungen noch nicht sofort gültig, so gilt beispielsweise die einstufige Verschärfung der Neubau-Grenzwerte erst ab 2016. Da die sogenannte Änderungsverordnung ausschließlich die Änderungen dokumentiert, ist sie zum Lesen und Einarbeiten völlig ungeeignet. Hierzu sei die nicht amtliche Lesefassung empfohlen.
Schon kurz nach dem Inkrafttreten der EnEV 2014 wird es darüber hinaus eine „Light-Version“ geben: Voraussichtlich im Sommer 2014 wird dann gemäß § 3 Abs. 5 das Bundesbauministerium für bestimmte Gruppen von nicht gekühlten Wohngebäuden bestimmte Ausstattungsvarianten (auf der Grundlage von Modellberechnungen) beschreiben, die unter definierten Anwendungsvoraussetzungen die EnEV-Anforderungen an Wohngebäude generell erfüllen.
Das Konzept wurde erstmalig unter dem Namen „EnEV easy“ in der Fachwelt diskutiert. Neben dem zu erwartenden Amtsdeutsch „Nachweis nach § 3 Abs. 5 EnEV“ wird die Branche sicherlich mit „EnEV easy“ oder „Modellgebäudeverfahren“ eine eigene Bezeichnung etablieren. Als öffentlich-rechtliches Nachweisverfahren sollte es allerdings nicht zur ersten Wahl werden. Es empfiehlt sich jedoch als Hilfe zur Vordimensionierung, Kostenschätzung und als Plausibilitätskontrolle.