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DIN 18008-Novelle beschlossen

Keine veränderten Anforderungen für Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe

Der Verband Fenster + Fassade informiert über das Ergebnis des Normenausschusses zur Novellierung der DIN 18008. Noch ist kein Veröffentlichkeitstermin genannt, aber schon jetzt ist klar, dass mit Blick auf den Abschnitt über Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe die Anforderung unverändert gegenüber der bisherigen Regelung bleibt.

Nach der Einspruchsberatung hat der zuständige Normenausschuss Ende Juli 2019 die Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 zur Veröffentlichung freigegeben. Danach gilt, dass die bisherige gesetzliche Regel einzuhalten ist.

Im Blick auf den Abschnitt über Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe bleibt die Anforderung unverändert gegenüber der bisherigen Regelung. „Man muss kein Sicherheitsglas einsetzen, wo es die Verkehrssicherheit nicht erfordert“, so Frank Koos, Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten des Verbandes Fenster + Fassade, und weist ergänzend darauf hin: „Bauherren können sich aber auch aus anderen Gründen für Sicherheitsglas entscheiden, zum Beispiel in Verbindung mit einbruchhemmenden Bauteilen“.

Die jetzt verabschiedete Regelung zum Abschnitt 5.1.4. der DIN 18008-1 („Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe“) lautet: „Werden aufgrund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen.“

Der genannte Absatz im § 37 Musterbauordnung lautet: „Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“

„Mit dieser Meldung wollen wir vom Verband Fenster + Fassade zunächst einmal über das Ergebnis des Normenausschusses informieren“, so Frank Koos. „Da noch kein Veröffentlichungstermin genannt wurde, ist erfahrungsgemäß bis zur Veröffentlichung der Norm mit einem Zeitraum von mindestens drei Monaten zu rechnen. Eine bauaufsichtliche Einführung erfolgt dann noch später. Aufgrund der Diskussion um die Neufassung der DIN 18008 hat sich jetzt jedoch scheinbar ein Interpretationsbedarf zum genannten Abschnitt der § 37 der MBO ergeben. Deshalb wird der VFF kurzfristig gemeinsam mit anderen Verbänden die bestehende Auffassung zur Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen erläutern. Damit kann dann die erforderliche Bewertung in der Planung objektiv erfolgen, und die notwendigen Schutzmaßnahmen können dann festgelegt werden.“

Die geänderte Norm bringt auch Änderungen bei der Glasdimensionierung und eine Erleichterung bei der Bemessung kleinformatiger Scheiben. Daher hat der VFF bereits ein Projekt des ift Rosenheim zur Erstellung von Typenstatiken für die Glasbemessung vorbereitet, um der Branche künftig eine einfache Nachweisführung zu ermöglichen.

So bewertet der BF die Regelung: „Wir hätten natürlich den ursprünglichen Entwurf vorgezogen – das wäre eine klare Regelung gewesen, mit der jeder gewusst hätte, woran er ist. Sie hätte Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen: für unsere eigenen Mitglieder, aber gerade auch für die Verarbeiter und die Handwerker,“ so BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs im BF-Ticker.

Der ganze Vorgang habe aber den Blick darauf gelenkt, dass es bereits Anforderungen gibt, die einzuhalten sind. Dass dabei die Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten gegenüber anderen möglichen Schutzmaßnahmen wie z. B. der Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) die Königslösung darstellt, „muss wohl nicht besonders betont werden.“ Deswegen könne man mit dem gefundenen Kompromiss recht gut leben, so Jochen Grönegräs.

Der BF-Geschäftsführer weiter: „Wenn man uns als BF fragt, wie man sich denn nun verhalten solle, antworten wir daher: Nehmen Sie Sicherheitsglas, dann sind Sie sprichwörtlich auf der sicheren Seite. Wie mehrfach mitgeteilt, arbeiten außerdem die Verbände gemeinsam an einem Papier „Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“, das, soweit das möglich ist, Anwendungssicherheit bringen soll. Es ist unbedingt als Erfolg zu werten, dass die auch aus anderen Gründen dringend benötigte Einführung der Normteile 1 und 2 jetzt nicht mehr durch eine weitere Einspruchsrunde verzögert wird. Mit der Veröffentlichung der DIN 18008-1 und -2 ist nun also in den nächsten Monaten tatsächlich zu rechnen!“

www.window.de | www.bundesverband-flachglas.de

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