Am 11. und 12. Juli fand im Normenausschuss die Einspruchssitzung zur DIN 18008 statt. Die Forderung einiger Einsprecher, das Kapitel 5.1.4 zu streichen, wurde abgelehnt. Im Fokus der Kritik stand der folgende Passus „Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen“.
Diese Anforderung bleibt erhalten, wird aber nun ergänzt durch eine weiteren Passus, der lautet: „Von dieser Regelung kann abgewichen werden, sofern eine Risikoabschätzung durchgeführt wurde.“
Der Bundesverband Flachglas hat sich vorgenommen, mit anderen Verbänden gemeinsam ein Papier zu verfassen, das diese Risikoabschätzung erläutert. Hier können dann Verglasungen mit geringem Schadensrisiko (z. B. kleinformatige Haustürfüllungen) ausgenommen werden. Anfang Oktober wird eine weitere Sitzung des Normenausschusses stattfinden.
www.bundesverband-flachglas.de
Tipp der Redaktion: Lesen Sie zum Thema auch unseren Leserbrief auf Seite 87.