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Bundeskartellamt vs. Hersteller

Geze wehrt sich

Das Bundeskartellamt tritt als Hüter des Wettbewerbs in Deutschland auf. Zudem ist die Behörde um Präsident Andreas Mundt stets bemüht, den Verbraucherschutz gegen „die Kartelle“ in den Vordergrund zu stellen. Doch agieren die Hüter des Wettbewerbs gegenüber Unternehmen immer fair und gerecht? Daran zweifelt derzeit die Geze GmbH aus Leonberg.

Der Mittelständler war im Sommer 2012 ins Visier der Ermittlungen des Bundeskartellamts geraten. Gemeinsam mit anderen Unternehmen und einem Verband innerhalb der Automatiktür-Branche wird Geze ein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten in Form von Absprachen vorgeworfen.

Im Laufe des Verfahrens wurden Bußgelder in Höhe einer Gesamtsumme von 2,4 Mio. Euro verhängt. „Wir haben die Geldbuße gegen uns nie akzeptiert. Geze ging von Beginn an dagegen vor“, sagt die geschäftsführende Gesellschafterin Brigitte Vöster-Alber. „Die anderen haben ein Settlement abgeschlossen – wir nicht, da wir uns nichts vorzuwerfen haben“. Einen rechtskräftigen Bescheid gegen den Mittelständler gebe es bis heute nicht. In der Sache bietet das Verfahren seit Anfang des Jahres 2013 auch wenig Neues. Vielmehr liege es beim Bundeskartellamt.

Doch etwas hat das Unternehmen jüngst entdeckt: Als man im Rahmen eines Auftrags einen Gewerberegisterauszug vorlegen sollte, waren darin Bußgeldbeträge vermerkt. Solche werden eigentlich nur eingetragen, wenn sie rechtskräftig sind. Dem Register mitgeteilt wurden sie vom Bundeskartellamt.

„Als ich erfahren habe, dass die Eintragung trotz unseres rechtzeitigen Einspruchs in dem Verfahren und trotz unserer Außenseiterrolle erfolgte, war ich sehr irritiert. Das hätte ich nicht erwartet“, so Vöster-Alber. „Macht sich denn niemand Gedanken, welche Nachteile uns als Unternehmen durch eine derart negative Publikation entstehen können und welch unnötiger Aufwand bei uns erzeugt wird?“

Bei den weiteren Recherchen fand das Unternehmen zudem heraus, dass es neben der Pressemitteilung des Kartellamts vom Sommer 2012 einen weiteren Fallbericht der Behörde gibt. In dieser offiziellen Erklärung heißt es nun nicht mehr, dass Geze zu den Adressaten eines – noch nicht rechtskräftigen – Bußgelds gehört. Vielmehr wird bereits behauptet, dass das Unternehmen an den Absprachen beteiligt war – als wäre es ein Fakt. Gerade das bestreitet das Unternehmen jedoch und kämpfe jetzt auch hier für sein Recht.

http://www.geze.com

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