Ursprünglich sollte die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ ab dem 1. Dezember 2015 in Kraft treten. Jetzt wurde der Termin auf das kommende Jahr verlegt.
Dass das Inkrafttreten der EN 16034 verschoben wird, war im November 2015 im offiziellen Journal der EU zu lesen. Mit der Verschiebung können Anbieter jetzt keine Brandschutztüren mit einer CE-Kennzeichnung versehen, wie dies ursprünglich ab Dezember 2015 vorgesehen war. „Durch diese Verzögerung lassen sich Brandschutztüren noch nicht als ‚harmonisierte Bauprodukte‘ auf den Markt bringen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbands Schloss- und Beschlagindustrie, gegenüber der GLASWELT.
Die Gültigkeit der EN 16034 wird erst in einem knappen Jahr beginnen. Ab 1. September 2016, so Schmidt, könnten nach aktuellem Stand in Europa dann Brandschutztüren mit einer CE-Kennzeichnung ausgestattet werden.
Ab diesem Termin beginne dann eine dreijährige Coexistenz-Phase und danach müsse das deutsche Zulassungssystem für Brandschutzabschlüsse vollständig verschwunden sein.