Raumseitige Verglasungen müssen dicht sein. Dies ist keine neue Anforderung und lässt sich auch indirekt aus der EnEV ableiten: Wärmeübertragende Umfassungsflächen einschließlich der Fugen sind dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abzudichten. Bei der raumseitigen Glasabdichtung wird vielfach eine zusätzliche Fußversiegelung angewendet, bei der der Freiraum zwischen der raumseitigen Glaskante und dem Glasfalzgrund mit einer Dichtstoffraupe mit einem geeigneten Dichtstoff geschlossen wird.
Bei der Applizierung des Dichtstoffs ist ein möglichst geringer Kontakt zum Sekundärdichtstoff der Isolierglas-Randabdichtung erforderlich. Bei Verwendung eines ungeeigneten Dichtstoffs entstehen Verträglichkeitsstörungen, die zum Auflösen der Primärdichtung des Isolierglases führen. Damit geht die Gebrauchstauglichkeit des Isolierglases verloren, wie im Bild (oben) zu erkennen ist.
Das rät der Sachverständige
Die fachgerechte Ausführung einer Fußversiegelung ist eine Möglichkeit, die Dichtheit der Verglasung zu verbessern. Hierzu darf aber nur ein Dichtstoff verwendet werden, bei dem die Verträglichkeit mit der Isolierglas-Randabdichtung gegeben ist.
Der Nachweis kann nach der ift-Richtlinie DI-01/1 „Verwendbarkeit von Dichtstoffen – Teil 1: Prüfung von Materialien im Kontakt mit dem Isolierglas-Randverbund“ durchgeführt werden.
Der Autor
Werner Stiell ist Geschäftsbereichsleiter des Sachverständigenzentrums am ift Rosenheim. Seit 2001 ist er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK München für Schäden an Verglasungen, Glaskonstruktionen, Fugenabdichtungen an Fenstern, Fassaden und Wintergärten.
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