Die Multifunktionalität moderner Isoliergläser und die vermehrte Anwendung von 3-fach-Isolierglas wirft immer wieder Fragen nach geeigneten und regelkonformen Glaskombinationen auf. Hierbei schließt das eine das andere nicht aus. Die nachfolgenden Aspekte beim Einsatz absturzsichernder 3-fach-Verglasungen sollte jeder Glasverarbeiter und Isolierglas-Hersteller kennen: Nach den Landesbauordnungen der Bundesländer wird der Einsatz von absturzsichernden Verglasungen ab einer bestimmten Höhendifferenz – meistens über 1 m (in Bayern 0,5 m) – gefordert.
Für die Unterscheidung der Belastungsfälle durch Anprall von Personen mit dem Nachweis der Stoßsicherheit, werden Fenster- und Fassadenelemente in drei Kategorien unterschieden. Kategorie A umfasst linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen ohne lastabtragenden Holm oder Riegel, Kategorie C1 beschreibt tragende Glasbrüstungen mit durchgehendem tragenden Handlauf und Kategorie C2 regelt absturzsichernde Verglasungen, die nicht zur Abtragung von Horizontallasten in Holmhöhe dienen.
Grundsätzlich ist es eine Planungsaufgabe, absturzsichernde Bauteile im Objekt zu erfassen und in einem Leistungsverzeichnis zu beschreiben.
Erfahrungsgemäß wird jedoch der Fensterbauer vor der Angebotsabgabe seinen Glaslieferanten befragen, welche Verglasung nun im jeweiligen Fall die geeignete sei.
Dazu werden alle relevanten Anforderungen wie Schallschutz, Ug-Wert, Sonnenschutz, Sichtschutz usw. genannt, mit der Aufforderung, die Glaskombinationen hinsichtlich Absturzsicherung mit ESG und VSG in der entsprechenden Glasdicke zu benennen.
Der richtige Glasaufbau
Hinsichtlich des Nachweises der Stoßsicherheit, der bei absturzsichernden Verglasungen eine besondere Bedeutung zukommt, können Glasaufbauten gewählt werden, die in der TRAV in Tabelle 2, in AbPs (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis), einer AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung), einer ZiE (Zulassung im Einzelfall) oder den Ergänzungen der MLTB der Länder mit Größenbegrenzungen, Mindestglasdicken und Glasarten in vorgegebenen Reihenfolgen beschrieben sind. Spätestens hier zeigt es sich jedoch, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Fenster-/Fassadenhersteller und dem Glaslieferanten notwendig ist.
Die Glashalterung muss stimmen
Auch weitere Randbedingungen, wie etwa die Glaslagerung (zwei- oder vierseitig), das Verglasungssystem, die Gesamtglasdicken und das Gewicht etc. müssen in Übereinstimmung mit der Rahmenkonstruktion gebracht werden und haben Auswirkungen auf den erforderlichen Glasaufbau.
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Pendelschlagversuch ist nicht alles
Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass die zulässigen Beanspruchungen (z. B. unter Windlast) nicht überschritten werden. Ein Sonderfall liegt bei der Kategorie A vor, bei der zusätzlich die horizontale Verkehrslast in Brüstungshöhe bei der Glasdickenbestimmung berücksichtigt werden muss. Es ist nicht gesichert, dass jede im Stoßversuch geprüfte Verglasung unter Einhaltung der zulässigen Beanspruchungen beliebigen Wind- und Verkehrslastsituationen ausgesetzt werden kann.
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Lesen Sie den vollständigen Beitrag "Transparente Sicherheit" von Wolfgang Böttcher, dem Leiter der Anwendungstechnik der Saint-Gobain Deutsche Glas GmbH, in unserer Juniausgabe. Diese erscheint am 07. Juni 2013.