_ Kaum auf der Baustelle angekommen zeigt sich schon das Dilemma. Das Antriebskabel des Markisenmotors endet in einem mit Silikon „veredelten“ Etwas, das sich nach dem „Ausgraben“ als Verteilerdose erweist. Den Motor zu tauschen, ist kein Problem. Aber was tun mit dem Anschluss? Deckel wieder drauf, Silikon drum herum und fertig? Dieser hier beschriebene Problemfall ist eigentlich symptomatisch für die R+S Branche, wird aber in vielen Fällen leider nicht als Problemfall erkannt.
Theorie und Praxis
Richtig handeln kann in diesem beschriebenem Fall eigentlich nur die Person, die gelernt hat, wie ein ordnungsgemäßer Anschluss aussehen muss. Jetzt ist das mit dem Lernen und dem Wissen so eine Sache. Denn die Frage lautet immer wieder, was ist richtig, was ist falsch und wer entscheidet im Zweifelsfall. Die hier im Artikel gezeigten Bilder stammen alle aus der Facebookgruppe „Rollladen- und Sonnenschutzexperten“ und zeigen die ganz aktuelle Praxis, die dort auch sehr intensiv im Umfeld von Monteuren, Meistern, Betriebsinhabern und den Herstellern diskutiert wird. Auch kann man deutlich erkennen, dass gerade im Bereich des Elektroanschlusses mitunter viel Unsicherheit besteht.
Die aufgeworfenen Fragen darf man aber sehr positiv werten, denn sie lassen erkennen, das sich viele Betroffene auf der Baustelle intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und auf der Suche nach Wissen oder Bestätigung sind.
Elektrofachkraft tut not
Rechtlich gesehen gibt es nur einen Weg aus dem Dilemma und der heißt, bei Arbeiten an Elektroanschlüssen mindestens die Qualifikation einer Elektrofachkraft (EFK) zu besitzen. Richtig bestellt und regelmäßig weitergebildet ist die EFK erst einmal der Garant dafür, dass die rechtlichen Voraussetzungen in Ordnung sind.
Kommt die EFK dann, wie zum Beispiel im anfangs beschriebenen Problemfall, zu der Entscheidung, hier eine neue Verteilerdose in der notwendigen IP-Klasse zu setzen und den Anschluss ordnungsgemäß (ohne Silikon) herzustellen, sollte eigentlich alles in trockenen Tüchern. Alles andere wäre fachlich nicht korrekt.
Den letzten beißen die Hunde
Letztlich liegt es in der eigenen Verantwortung der jeweiligen Betriebe, sich mit dem Thema EFK auseinanderzusetzen. Solange erstmal nichts passiert, besteht immer eine trügerische Sicherheit. Leider zeichnet die Praxis mit Markisengestellen, die auf einmal stromführend sind keine positiven Bilder, denn etwas passieren kann auch erst Monate oder Jahre nach der Montage.
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker 2.0
Gemäß der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 27. Mai 2015 und der Erarbeitung eines Entwurfs für die Novellierung der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker“ vom 23. Juni 2004 gemäß § 4 und 5 BBiG Aufgabenstellung/Problemstellung, wurde ein Neuordnungsverfahren des Berufsbildes gestartet. Die Modernisierung der Ausbildungsordnung wurde erforderlich, um die Verordnung im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Entwicklungen in der fachlichen Praxis anzupassen, da die Ausbildung bisher auf Grundlage der Verordnung aus dem Jahr 2004 durchgeführt wurde. Mit Blick auf die Entwicklungen in der fachlichen Praxis sowohl in Bezug auf die Struktur der Verordnung als auch hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, sah man entsprechende Schritte als notwendig an.
Gerade durch die schnelle Weiterentwicklung im Bereich der Steuerungstechniken (Stichwort: „das vernetzte Haus“) bedurfte es deshalb auch einer Überarbeitung der Ausbildungsinhalte. Das Bundesinstitut (BiBB) in Bonn ist deshalb aktuell mit einer Neuordnung befasst und wird in absehbarer Zeit die Ergebnisse vorstellen.
Ohne den Ergebnissen vorzugreifen, kann die sicherste Methode ordnungsgemäß im Bereich der Elektroanschüsse zu arbeiten deshalb nur „Ausbilden, Ausbilden, Ausbilden“ lauten.—
Was sagt der Experte dazu?
Meinhard Berger ist Elektriker und Rollladen-und Sonnenschutztechnikermeister. Als Obermeister der Innung Südbayern sitzt er im Fachbeirat des Entwicklungsprojekts 4.2.501 beim BiBB und ist damit wesentlich mit an der Überarbeitung des Berufsbildes Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker beteiligt.
GLASWELT – Was empfehlen Sie für die Arbeitsvorbereitung oder bei Reparturaufträgen?
Meinhard Berger – Dass die Arbeiten gewissenhaft ausgeführt werden, ist eine ganz selbstverständliche Sache. Aber wie beim Autofahren zählt nicht nur das „Können“ dazu, sondern mit dem Führerschein auch die Erlaubnis es zu tun. Wichtig ist also auch die Tatsache, dass die Monteure als Elektrofachkraft ordnungsgemäß ausgebildet und bestellt sind und damit nicht nur fachgerecht, sondern auch rechtssicher arbeiten können.
GLASWELT – Was bedeutet „bestellt“?
Berger – Der Arbeitgeber muss die ausgebildete Elektrofachkraft schriftlich bestellen bzw. beauftragen und sich dabei auch vergewissern, dass die EFK die ihm aufgetragenen Aufgaben fachlich auch erfüllen kann. Damit muss also auch der Besteller zumindest die Qualifikation einer EFK haben oder von einem qualifizierten Dritten (z. B. Elektromeister) durchführen lassen.
GLASWELT – Einmal Elektrofachkraft = immer Elektrofachkraft?
Berger – Nein, so ist es nicht. Eine Elektrofachkraft ist zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Das soll jährlich im Selbststudium erfolgen und alle vier Jahre muss die Eignung durch eine Überprüfung (Verband, TÜV, BBZ o. Ä.) nachgewiesen werden. Sonst verfällt die Eignung zur Elektrofachkraft und muss erneuert werden.
GLASWELT – Wie bildet man einen Mitarbeiter zur Elektrofachkraft aus?
Berger – Der einfachste Weg ist die klassische Ausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker, denn hier ist die EFK (300 Unterichtsstunden) im Ausbildungsrahmenplan mit enthalten. Alternativ bieten TÜV, Verband oder BBZs regelmäßig zweiwöchige Kurse (80 Unterichtsstunden) an, mit denen die Qualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erlangt werden kann.