Rund 25 Millionen PU-Schaumdosen werden in der Bundesrepublik jährlich verarbeitet. Insbesondere bei der Altbausanierung wird das Material beim Einbau neuer Fenster verwendet. Einmal in die Fuge eingebracht, dehnt sich der Schaum in den Ritzen aus und isoliert somit komplett die Anschlüsse. Sobald der Schaum ausgehärtet ist gilt er als unbedenklich. Im Umgang mit den leeren Dosen ist jedoch Sorgfalt angebracht. Denn anders als der ausgehärtete PU-Schaum, enthält die Dose nach Gebrauch noch Reste an Isocyanat, der Ausgangskomponente für Polyurethane.
Wegen diesen Resten an gesundheitsschädlichen Inhaltstoffen sind gebrauchte PU-Schaumdosen vom Gesetzgeber als gefährlicher Abfall eingestuft. Daher sind sie weder über die Mülltonne, Bauschuttcontainer oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Verwertungslösung ohne zusätzliche Kosten
Bei Zuwiderhandlung in der Entsorgung können deshalb erhebliche Kosten entstehen, die man sich durchaus sparen kann. Vielmehr sollte dem Verarbeiter bewusst sein, dass der Abfall gleichzeitig Wertstoff ist und dem Recyclingkreislauf zugeführt werden muss.
Denn über 95Prozent der Materialien einer PU-Schaumdose können verwertet werden. Dies umfasst sowohl Verpackung als auch Inhaltsstoffe.
Eine gesetzeskonforme und für den Verarbeiter komfortable Verwertungslösung ohne zusätzliche Kosten, bietet die PDR Recycling, Thurnau (Nordbayern). Das Unternehmen nimmt sozusagen bundesweit und kostenfrei gebrauchte, mit dem PU-Logo gekennzeichnete PU-Schaumdosen zurück. Inzwischen befindet sich das Logo auf über 90 Prozent der in Deutschland verkauften Dosen.
„Weiße Weste“ gegenüber den Behörden
Das System zu nutzen ist simpel. Die leeren Dosen werden zurück in den Verkaufskarton gestellt. Wurden einige Kartons gesammelt, kann die Abholung entweder per Telefon, Fax oder E-Mail angefordert werden. Ein entsprechendes Informationsblatt mit Abholauftrag findet sich in jedem Verkaufskarton. Bei der Abholung erhält der Verbraucher einen Entsorgungsnachweis, mit dem er gegenüber den Behörden die korrekte Verwertung belegen kann. Für einzelne Kartons stellt der Logistikservice den Anwendern sogenannte Retourenmarken zur Verfügung, mit denen das Porto für den Postversand bereits bezahlt ist. Hier gilt der Poststempel auf der Auftragsbestätigung als Entsorgungsnachweis.|