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Neue regelungen für Innentüren beim Schallschutz nach DIN 4109

Bitte mal Ruhe hier!

_ Mit der Neufassung der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ gliedert sich die Norm in neun Teile:

  • Teil 1 mit Mindestanforderungen für den Schallschutz,
  • Teil 2 beschreibt das Nachweisverfahren, d. h. das Rechenverfahren zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen,
  • Teil 4 enthält Regelungen zum Nachweis über bauakustische Messungen,
  • Die Teile 31 bis 36 enthalten den Bauteilkatalog mit Konstruktionen zum Nachweis des Schallschutzes,
  • Ein Teil 5 für den erhöhten Schallschutz ist in Vorbereitung.

Nachfolgend werden wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Schalldämmung von Innentüren dargestellt.

Anforderungen

Die Anforderungen an den Schallschutz sind in DIN 4109-1 [3] enthalten. Als maßgebliche Kenngrößen werden verwendet:

  • das bewertete Bau-Schalldämm-Ma&szlig; R&lsquo;<sub>w</sub> für die Luftschalldämmung (R<sub>w</sub> für Türen),
  • der bewertete Norm-Trittschallpegel L&lsquo;<sub>n,w</sub> für die Trittschalldämmung und
  • der Schalldruckpegel L<sub>AF,max,n</sub> für den Schallschutz gegen Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen.

Die Anforderungen gelten für das Bauteil (z. B. Wand oder Decke) im ausgeführten Bau. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern werden die Spektrum-Anpassungswerte nach EN ISO 717-1 und -2 im bauaufsichtlichen Nachweisverfahren nicht berücksichtigt. Auch die Schalldämmung in einem erweiterten Frequenzbereich von 50 bis 5000 Hz fand keinen Eingang in die Anforderungen nach DIN 4109.

Das Anforderungsniveau wurde im Wesentlichen gleich gehalten, wobei man in einzelnen Bereichen eine Erhöhung der Schallschutzanforderung vorgenommen hat, z. B. bei der Trittschalldämmung von Decken und beim Schallschutz in Doppel- und Reihenhäusern.

Die kennzeichnende Größe für die Schalldämmung von Innentüren nach DIN 4109-1, Kapitel 4, Tabellen 2, 4, 5 und 6, ist das bewertete Schalldämm-Maß Rw in dB mit Berücksichtigung der Schallübertragung nur über die Tür. Dies gilt für den betriebsfertigen Zustand am Bau. Zum Nachweis der Schalldämmung in den unten beschriebenen Fällen ist jeweils ein Sicherheitsbeiwert von 5 dB zu berücksichtigen.

Die Anforderungen sind für unterschiedliche Gebäudenutzungen getrennt formuliert. Im Wesentlichen ergaben sich keine Änderungen an den Bauteilen und deren Anforderungen. Einzig bei der Schalldämmung in Zweckbauten gab es einzelne Ergänzungen.

Wohngebäude und Büros

In DIN 4109-1 Kapitel 5.1, Tabelle 2 stehen Anforderungen an die Schalldämmung in Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und gemischt genutzten Gebäuden. In Zeile 18 und 19 werden die Anforderungen abhängig von der Grundrissgestaltung wie folgt festgelegt: Bei Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in abgeschlossene Flure von Wohnungen oder Arbeitsräumen führen, beträgt die Anforderung R’w = 27 dB. Führt die Tür direkt in einen Aufenthaltsraum, gilt eine Anforderung von R’w = 37 dB.

Hotels

In DIN 4109-1 Kapitel 6.1, Tabelle 4 stehen Anforderungen an die Schalldämmung in Hotels und Beherbergungsstätten. In Zeile 6 wird eine Anforderung für Türen zwischen Fluren und Übernachtungsräumen mit R’w = 32 dB festgelegt.

Schulen

In DIN 4109-1 Kapitel 6.3, Tabelle 6 stehen Anforderungen an die Schalldämmung in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen. In Zeile 8 und 9 werden abhängig vom Grundriss Anforderungen an Türen festgelegt. Türen die von Fluren in Unterrichtsräume führen besitzen eine Anforderung von R‘w= 32 dB. Neu ist eine Anforderung an Türen zwischen Unterrichtsräumen mit R’w = 37 dB.

Krankenhäuser

In DIN 4109-1 Kapitel 6.2, Tabelle 5 stehen Anforderungen an die Schalldämmung in Krankenhäusern und Sanatorien. In Zeilen 9 bis 11 werden abhängig vom Grundriss Anforderungen an Türen festgelegt. Türen zwischen Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern sowie zwischen Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern besitzen eine Anforderung von R’w = 37 dB. Für Türen zwischen Fluren und Krankenräumen sowie zwischen Fluren und Operations- bzw. Behandlungsräumen und zwischen Operations- bzw. Behandlungsräumen ist eine Anforderung von R’w = 32 dB festgelegt. Neu hinzugekommen ist eine Anforderung von R’w = 37 dB an Türen zwischen Räumen, die einem erhöhten Ruhebedürfnis oder Vertraulichkeit unterliegen.

Nachweis- und Rechenverfahren

DIN 4109-2 gibt die Regeln für den rechnerischen Nachweis der Schalldämmung vor. Türen im Gebäudeinneren nehmen hier eine Sonderstellung ein, da für Türen als einziges Bauteil direkte Anforderungen formuliert sind, sodass die Anwendung des Rechenverfahrens entfällt. Im Vergleich zur Vorgängernorm haben sich folgende Änderungen beim Sicherheitskonzept ergeben:

Das Vorhaltemaß entfällt und wird durch einen Sicherheitsbeiwert ersetzt.Die Berechnung und Planung von Übertragungen erfolgt in der neuen DIN 4109 mit Bauteildaten ohne Berücksichtigung eines Vorhaltemaßes für das einzelne Bauteil. Es gibt also kein Rw,R mehr! Stattdessen wird ein sogenannter Sicherheitsbeiwert uProg eingeführt, der auf die berechnete Gesamtsituation R’w beim Vergleich mit der Anforderung angewendet wird, also

 

R’w – uprog erf. R’w [dB]

 

Sicherheitsbeiwert

Für Innen- und Laubengangtüren beträgt der pauschalierte Sicherheitsbeiwert uprog = 5 dB. Da die Anforderungen bei Innentüren an das Bauteil direkt gestellt werden, gilt für deren Nachweis:

 

Rw – 5 dB erf. Rw [dB]

 

Da der Sicherheitsbeiwert von 5 dB zahlenmäßig gleich ist mit dem Vorhaltemaß aus DIN 4109:1989 [1] hat sich am Anforderungsniveau für die Innentüren praktisch nichts geändert.

Bauteilkatalog

Ein Überarbeitungsschwerpunkt bei DIN 4109 war die Aktualisierung des Bauteilkatalogs. Alle dargestellten schalltechnischen Kenngrößen der Bauteile sind Laborprüfwerte entsprechend der aktuellen Laborprüfnormen [8] ohne weitere Sicherheitsabschläge.

Alternativ zur Anwendung von Konstruktionen, die im Bauteilkatalog beschrieben werden, kann der Nachweis nach wie vor auch durch Messung der Schalldämmung im Laborprüfstand erfolgen.

In den neuen Bauteilkatalog (DIN 4109-35 [6] für Elemente, Fenster, Türen, Vorhangfassaden) wurde nun auch ein tabellarisches Nachweisverfahren für Türen und Fugen aufgenommen, mit dem der Nachweis für Türen bis zu einem bewerteten Schalldämm-Maß Rw = 35 dB geführt werden kann. Diese Neuregelungen zum Nachweisverfahren der Schalldämmung von Innentüren beruhen auf Forschungsergebnissen des ift Rosenheim [9]. Hiermit können verschiedene Konstruktionsvarianten von Türen und Türblättern einfach nachgewiesen werden, vielfach ohne separaten prüftechnischen Nachweis.

Für den tabellarischen Nachweis der Schalldämmung werden das bewertete Schalldämm-Maß Rw des Türblatts und die Fugenschalldämmung RS,w (bewertetes Fugenschalldämm-Maß) für Falz- und Bodendichtung benötigt.

Der Nachweis der Schalldämmung einer betriebsfertigen Tür mit Anforderung erf. Rw,Tür (als Laborprüfwert) gilt nach Tabelle 4 aus DIN 4109-35 als erfüllt, wenn bei einem überfälzten Türblatt der Türblattwert Rw,Türblatt um mindestens 2 dB über erf. Rw,Tür und gleichzeitig die Fugenschalldämm-Maße von Falz- und Bodendichtung RS,w,Falzdichtung, RS,w,Bodendichtung jeweils mindestens um 10 dB über erf. Rw,Tür liegen. Bei einem stumpf einschlagenden Türblatt gilt prinzipiell die gleiche Regel, nur dass hier der Türblattwert Rw,Türblatt um mindestens 4 dB über erf. Rw,Tür liegen muss.

Ein Beispiel für den Nachweis einer stumpf einschlagenden Tür mit Anforderung Rw,Tür = 32 dB findet sich im Infokasten.

 

Das bewertete Fugenschalldämm-Maß RS,w hat als neue schalltechnische Kenngröße Eingang in DIN 4109 gefunden. Es kann messtechnisch nach DIN EN ISO 10140-1 [8] bestimmt werden. Einige Beispieldaten sind in Tabelle 7 des Bauteilkatalogs DIN 4109-35 angegeben. Sie liegen bei einer mechanischen Absenkdichtung in einer Nut mit Passung über glattem festem Untergrund bei einer Bodenluft von 7 mm und bei einer Falzdichtung mit seitlich und oben vollständig anliegender Dichtung bei jeweils RS,w = 35 dB.

Tabelle 7 ist auf Holz- und Metallzargen anwendbar. Der Wert bezieht sich auf den Zustand „Tür in Falle“, also nicht verriegelt, sofern nicht anders vereinbart. Zudem gibt es in DIN 4109-35 eine Tabelle 5 mit Korrekturwerten für Türblätter, die bei konstruktiven Änderungen ohne prüftechnischen Nachweis verwendbar sind. Diese Korrekturwerte müssen rechnerisch auf die Türblattwerte aufgeschlagen werden, bevor sie zum Nachweis der Schalldämmung des betriebsbereiten Türelements angewendet werden.—

Tipp der Redaktion: Unter folgendem Webcode finden Sie die Literaturhinweise der Autoren. Einfach auf www.glaswelt.de im Suchfeld den Webcode 1395 eingeben.

Anwendungsbeispiel

Das folgende Beispiel veranschaulicht das im Abschnitt „Bauteilkatalog“ dargestellte neue Tabellenverfahren für den Nachweis der Schalldämmung von Innentüren.

Randbedingungen Anwendungsbeispiel:

Wohnungseingangstür in einem Mehrfamilienhaus, die in einen abgeschlossenen Flur in der Wohnung führt. Als konstruktives Detail wird vorgegeben, dass die Tür schwellenlos (d. h. mit absenkbarer Bodendichtung) und das Türblatt stumpf einschlagend ausgeführt werden soll.

Schritt 1: Festlegung der Anforderung lt. DIN 4109-1 (Abschitt „Wohngebäude und Büros“): Anforderung erf.R‘w = 27 dB

Schritt 2: Berücksichtigung Sicherheitsbeiwert. Zum Nachweis der Schalldämmung wird ein Sicherheitsbeiwert uprog = 5 dB eingerechnet (Abschnitt „Nachweis- und Rechenverfahren“).

Anforderung an Tür im betriebsfertigen Zustand:

Rw,Tür = erf. R‘w + uprog = 27 dB + 5 dB = 32 dB

Schritt 3: Nachweis der Schalldämmung der Tür. Über Tabelle 4 aus DIN 4109-35 kann die Anforderung an die Schalldämmung des betriebsfertigen Türelements nachgewiesen werden, wenn ein ausreichend schalldämmendes Türblatt mit geeigneten Falz- und Bodendichtungen kombiniert wird.

Ergebnis: Schalldämmung Türblatt (stumpf einschlagend)

Rw,Türblatt Rw,Tür + 4 dB = 32 dB + 4 dB = 36 dB

Fugenschalldämmung Falzdichtung RS,w,Falzdichtung Rw,Tür + 10 dB = 32 dB + 10 dB = 42 dB

Fugenschalldämmung Bodendichtung RS,w,Bodendichtung Rw,Tür + 10 dB = 32 dB + 10 dB = 42 dB

Damit kann die geforderte Schalldämmung der Tür für die dargestellte Situation durch Einsatz eines Türblatts mit einer Schalldämmung von Rw,Türblatt 36 dB und von Falz- und Bodendichtungen mit einer Fugenschalldämmung von jeweils RS,w 42 dB erreicht und einfach nachgewiesen werden.

Die Autoren

Der promovierte Diplom-Physiker Dr. Joachim Hessinger ist seit 2005 Prüfstellenleiter im ift-Labor Bauakustik. Davor war er lange Jahre als Prüfingenieur im Bereich Bauphysik und Bauakustik tätig.

Dipl.-Ing. (FH) Bernd Saß ist stellvertretender Prüfstellenleiter ift Labor Bauakustik. Zudem ist er „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallschutz von Fenstern, Türen, Toren und Verglasungen“.

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