Da die Absicherung von manuellen Türen, außer in Kindergärten (DGUV-Vorschrift 82 Kindertageseinrichtungen) und an automatischen Türen (EN 16005 – Nutzungssicherheit kraftbetätigte Türen), mit Fingerschutz nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte der Gebäudebetreiber auf erhöhte Sicherheit gerade bei Türen mit Obertürschließer in Eingangsbereichen, Fluren und Durchgängen mittels Athmer Fingerschutz setzen, so der Hersteller.
Große, schwere Profiltüren mit Obertürschließer weisen besonders hohe Scherkräfte an der Nebenschließkante auf. Solche Türen bergen ein hohes Verletzungsrisiko, denn der Türschließer wird meist mit einem höheren Öffnungsmoment als vorgeschrieben eingestellt, um dem Luftzug entgegenzuwirken.
Des Weiteren sind Glastüren, wie sie häufig in Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommen, um eine helle Umgebung zu gewährleisten, nicht ungefährlich. Auch hier können Fingerschutzsysteme das Risiko einer Verletzung minimieren. Solche Systeme können auch mit Spezialklebeband an Glastüren montiert werden.
Eine interessante Lösung für die Absicherung von Drehflügeltüren aller Art ist das neue, robuste Fingerschutzrollo NR-32 UniSafe von Athmer. Das intelligente KLICKsystem des NR-32 UniSafe ermöglicht dem Verarbeiter eine schnelle und sichere Montage. Nicht nur deswegen ist das neue Fingerschutzsystem von Athmer zeit- und kostensparend, es bietet zudem mehr Sicherheit und Flexibilität für den Verarbeiter vor Ort.
So kann das System flexibel an bestehende Panikbeschläge angepasst und durch ein Rammschutzelement, etwa im Kranken- und Pflegebereich, vor Beschädigungen geschützt werden. Der NR-32 UniSafe kann an allen Türarten, inklusive Glastüren, zum Einsatz kommen.
Neben silberfarben eloxiert ist das System in weiteren Standardfarben ohne Aufpreis erhältlich, beispielsweise in Anthrazit und Weiß. Für große Objekttüren besteht die Möglichkeit diese bis 3000 mm Höhe abzusichern. Athmer Fingerschutzsysteme sind darüber hinaus für den Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren geeignet und zudem TÜV/GS-geprüft (nach EN 16654).
Das Thema „Sichere Türen“ liegt in der Verantwortung des Gebäudebetreibers. Er kann durch eine gezielte Risikobeurteilung von qualifiziertem Servicepersonal die geltenden Vorschriften und Normen erfüllen und damit der Betreiberverantwortung zur Nutzungssicherheit in seinem Gebäude nachkommen.