Eine ausreichende Lüftung ist für ein gesundes Wohnen und die Vermeidung von Tauwasserschäden (Schimmelpilz) von großer Bedeutung. Oft ist eine ausreichende Lüftung durch freie Lüftung (Fenster öffnen) aufgrund baulicher Gegebenheiten oder der Nutzungsgewohnheiten nicht sichergestellt. Die Bestimmung des notwendigen Luftvolumenstroms (Luftaustausch) und die Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Wohngebäude erfolgt in Deutschland gemäß DIN 1946-6 : 2009-05.
Dezentrale, ins Fenster integrierte Lüftungsgeräte/elemente (Fensterlüfter) können eine nach DIN 1946-6 geforderte „nutzerunabhängige Lüftung“ gewährleisten, auch in Kombination mit anderen Lüftungskomponenten, beispielsweise Abluftventilatoren. Durch den richtigen Einsatz solcher Lüftungsgeräte/-elemente kann eine der häufigsten Ursachen des Schimmelpilzwachstums – ungenügende und falsche Lüftung – weitestgehend verhindert und damit ein Großteil an Schadensfällen vermieden werden.
Mit der beim ift Rosenheim downloadbaren Rechenhilfe (Excel-Tabelle) kann der notwendige Luftvolumenstrom für freie Lüftung nach DIN 1946-6 und somit die Anforderung an den Fensterlüfter ermittelt werden. Weitere Empfehlungen zum Einsatz von Fensterlüftern enthalten die ift-Richtlinie „LU-01/1 „Fensterlüfter; Teil 1 Leistungseigenschaften“ und „LU-02/1; Fensterlüfter - Empfehlungen für die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen im Wohnungsbau“.
Die neue Version 1.1. des Rechentools ist verfügbar. Es wird darum gebeten, diese zur Berechnung zu verwenden. Die Tools sind unter der angegebenen Internetadresse abrufbar, nach dem man sich (kostenlos) registriert hat.