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Hätten Sie's gewusst?

Wann trat eigentlich die "erste" EnEV in Kraft?

Die Energieeinsparverordnung löste 2002 die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste beide zusammen. Das Inkrafttreten der EnEV hatte einen massiven Einfluss auf die Glas- und Fensterbranche. Nicht nur, dass sich die energetischen Anforderungen verschärften, sondern auch die bisherigen k-Werte zur Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten wurden durch U-Werte ersetzt. Damit wurde ein europaweit einheitlicher Standard eingeführt. Die Einführung der EnEV brachte auch die Einführung von Gebäudeenergie-Ausweisen mit sich.

Ein politisches Instrument

Die Energieeinsparverordnung stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar und soll(te) dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 erreicht werden.

 

Im Zuge der Einführung der EnEV kamen dann auch die ersten Energieausweise auf. - GLASWELT Archiv - © GLASWELT Archiv
Im Zuge der Einführung der EnEV kamen dann auch die ersten Energieausweise auf. - GLASWELT Archiv
Welche Fassung gilt?

 

Die erste Fassung der EnEV trat am 1. Februar 2002 in Kraft, dieser folgte die EnEV 2004 im gleichnamigen Jahr. Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die dann am 1. Oktober 2007 in Kraft trat.

Die letzte große Novelle aus 2013 setzt die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) und die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz mit Wirkung ab dem 1. Mai 2014 um. Die folgende Fassung der EnEV wurde im November 2013 verkündet (auch EnEV 2013 genannt). Große Teile der Verordnung galten jedoch erst ab dem 1. Mai 2014. Die Verordnung wird daher häufig auch EnEV 2014 genannt.

Die seit dem 1. Januar 2016 geltenden Anforderungsänderungen werden gelegentlich unter dem Begriff EnEV 2016 oder EnEV 2014 mit Änderungen ab 2016 beschrieben. Es handelt sich jedoch in allen drei Fällen um dieselbe Version der Verordnung aus dem Jahr 2013.

In der Glas- und Fensterbranche wurde/wird die EnEV kontorvers diskutiert. Generell ist man sich einig, dass die Verschärfung der Anforderungen zur Optimierung und Verbesserung der jeweiligen Bauteile beitragen hilft bzw. diese erzwingen. Allerdings steigen dadurch auch die Kosten der Hersteller, wodurch das jeweilige Endprodukt teurer wird. Deshalb heißt es häufig in der Branche, (weiter) steigende Anforderungen machten das Bauen zu teuer und bergen die Gefahr, den Endkunden davon abzuhalten, Bau- oder Sanierungsmaßnahmen anzugehen. (mr)