GLASWELT: Herr Broich, welche Regelwerke muss man bei Isoliergläsern mit integriertem Sonnenschutzsystem unbedingt erfüllen?
Broich: Vielleicht vorab etwas zur Begrifflichkeit: Unsere Einbau- und Verglasungsrichtlinien gelten nur für integrierte Systeme im Mehrscheiben-Isolierglas(iSiM). Diese Systeme brauchen bei der Verarbeitung eine besondere Sorgfalt. Unsere Richtlinie bildet den aktuellen Stand der Technik ab. Sie ermöglicht dem Verarbeiter, eine technisch und bauphysikalisch einwandfreie Verglasung mit iSiM herzustellen und bildet so die Voraussetzung für eine Gewährleistung. Zudem muss der Verarbeiter bei Jalousie-Isolierglas folgende Bestimmungen einhalten: Die VOB/C ATV DIN zu „Verglasungsarbeiten“, die DIN/ÖN/EN-Normen „Verglasungsarbeiten“, die Richtlinien der Isolierglashersteller, die Systembeschreibung sowie die relevanten Teile der DIN V 18 073 „Rollläden, Markisen, Rolltore und sonstige Abschlüsse im Bauwesen – Begriffe, Anforderungen“.
GLASWELT: Gibt es Ausnahmeregelungen?
Broich: Für objektbezogene Randbedingungen, die in der Richtlinie nicht erfasst sind und die im Detail vor Herstellung und Einbau geklärt werden müssen, ist eine (Einzel-) Zustimmung des Systemherstellers erforderlich. Generell sollte der Verarbeiter in Abstimmung mit den Planern vorab klären, ob die Eignung des gewählten Systems bzw. der Konstruktion gegeben ist.
GLASWELT: Welche Anforderungen muss solch ein Sonnenschutzprodukt noch leisten?
Broich: Es muss sich um ein dichtes Verglasungssystem handeln mit einem dichtstofffreinen und nach außen offenen Falzraum (Dampfdruckausgleich). Der Verarbeiter muss die Verträglichkeit aller verwendeten Materialien mit dem Systemhersteller und den Zulieferern (Spacer, Dichtstoffe etc.) abstimmen. Gleiches gilt auch bei Verwendung von Structural Glazing, geklebten Fenstersystemen, Ganzglasecken und Glasstößen usw.
GLASWELT: Gibt es Besonderheiten bei der Glasfalzausbildung, die vom Verarbeiter zu berücksichtigen sind?
Broich: Da sich die Gesamtglasdicke und die Randverbundbreite von üblichen Glassystemen unterscheiden, muss man dies auch bei der Bemessung des Glasfalzes berücksichtigen. Bei bestimmten iSiM muss man zudem im Glasfalz Raum für Kabelführung oder systemspezifische Komponenten vorsehen. Auch hierbei muss eine funktionsfähige und regelkonforme Klotzung des Glaselementes sichergestellt werden.
GLASWELT: Worauf muss man bei der Herstellung solcher Systeme achten?
Broich: Der Verarbeiter muss nach dem Einbau des Sonnenschutzsystems in eine Flügel- oder Festverglasung nach dem Einstellen und Ausrichten der Isolierglaseinheit eine systembezogene Funktionsprüfung durchführen. Wichtig: Veränderungen oder Beschädigungen von Kabeln oder deren Anschlüssen oder bei anderen Systemkomponenten, die sich am oder außerhalb des Isolierglaselementes befinden, sind nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung kann die Gewährleistung entfallen. Die Anordnung der Fensterkontakte und -übergänge sind etwa bei Dreh- bzw. Dreh-Kipp-Elementen am Besten bandseitig und außerhalb der wasserführenden Ebene vorzunehmen.
GLASWELT: Was gilt bei der Montage?
Broich: Beim Einbau, ebenso schon vorab bei Lagerung und Transport, sind die Glaseinheiten fachgerecht zu schützen. Jedes iSiM ist im Zuge der Montage ggf. mehrfach auf seine Funktion hin zu überprüfen, einschließlich der herstellerspezifischen Funktionsprüfung des iSiM. Dies umfasst auch eine Prüfung und Inbetriebnahme unter den Randbedingungen einer gebrauchsüblichen Nutzung (siehe BF-Merkblatt 005). Es sind geeignete Kabeldurchführungen einzusetzen und es dürfen keine Zuglasten auf die Kabel einwirken, wobei sie so zu verlegen sind, dass eine Kabelverletzung ausgeschlossen ist.
GLASWELT: Was sollte man noch beachten?
Broich: Der Verarbeiter/Monteur darf auf keinen Fall vergessen, dem Endkunden die Bedienhinweise des Systems zu übergeben. —
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