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Otto

Kennzeichnungsfreier PU-Schaum

PU-Schäume sind in das Blickfeld des Gesetzgebers gerückt, denn sie enthalten einen Stoff, der in Verdacht geraten ist, die Gesundheit zu gefährden: MDI. Diese Einstufung zieht eine erweiterte Kennzeichnungspflicht der Gebinde nach sich. Die bisherige Kennzeichnung wird um den „R40“-Hinweis auf besondere Gefahren ergänzt. Davon betroffen sind alle Montageschäume mit einem MDI-Gehalt von mehr als 1 %; sie fallen unter den Geltungsbereich der Chemikalienverbotsverordnung, mit dem daraus resultierenden Selbstbedienungsverbot (die Produkte sind nicht mehr frei zugänglich).

Als kennzeichnungsfreie und damit frei verkäufliche Alternative hat Otto den neuen 1K-PU-Schaum Ottopur OP 935 konfektioniert. Mit einem Isocaynatgehalt von weniger als 0,1 % unterliegt er nicht der Kennzeichnungspflicht. Der gebrauchsfertige, selbst expandierende Einkomponenten-Hartschaum besitze eine gute Formstabilität, eine gute Haftung auf (fast) allen Bauuntergründen, hohe Schall- und Wärmedämmeigenschaften und eine gute Alterungsbeständigkeit, so der Klebstoffspezialist. https://www.otto-chemie.de/bau

Halle A5, Stand 410

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