Bereits 1998 hatte die Gütegemeinschaft ein Dokument veröffentlicht, das sich mit der korrekten Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen beschäftigte – die DFB 607/3+13-01/2, eine sogenannte Durchführungsbestimmung. Zwischenzeitlich wurde von den Experten der Gütegemeinschaft eine umfassende Überarbeitung dieses Dokuments mit einer entsprechenden Anpassung an den aktuellen Stand von Normen und Technik vorgenommen.
TBDK: korrekte Befestigung tragender Beschlagteile
Das Ergebnis dieser Überarbeitung wurde Ende 2008 als Richtlinie TBDK (tragende Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen) veröffentlicht. Zeitgleich zog die Gütegemeinschaft die bis dahin geltende DFB zurück. Auch wenn die Anwendung der Richtlinie nicht zwingend ist, so ist sie sowohl von Beschlagherstellern als auch in der Fensterfertigung als Stand der Technik angemessen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund haben führende Unternehmen wie Siegenia-Aubi die Richtlinie bereits in ihre Dokumentation übernommen. Auch Cascading-ITT-Systemgeber (z.B. die VBH mit https://www.ce-fix.de/ oder CE plus von der fenster-marke-tischler.de) arbeiten mit entsprechenden Referenzen auf diese Richtlinie.
Erarbeitet hat die Gütegemeinschaft die Richtlinie gemeinsam mit dem Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie e.V., dem Prüfinstitut PIV und dem ift Rosenheim. Dabei flossen Erfahrungswerte und Prüfergebnisse aus mehreren Jahrzehnten ein, u.a. die Erkenntnisse des Forschungsprojektes NGF „Nutzungs- und Gebrauchstauglichkeit von Fenstern“ unter der Federführung des ift. Ebenfalls in das Projekt involviert waren Hersteller von Beschlägen, Fensterbauschrauben, Bauelementen sowie Profilen in Kunststoff und Aluminium.
Zur Schaffung eines einheitlich hohen Qualitätsstandards legt die Richtlinie Anforderungen für die Befestigung der Lagerstellen (Scheren- und Ecklager) von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen in Fenstern und Fenstertüren fest. Die Anwendung schafft Sicherheit für alle Hersteller bei der richtigen Auslegung und Dimensionierung der Befestigung tragender Beschlagteile. Für Endanwender ist dies ein klares Signal – nicht nur bezogen auf die Produktqualität, sondern auch unter Aspekten des Verbraucherschutzes.
Zudem legt die TBDK jetzt in ausführlichen Definitionen die Verwendung uneinheitlich benutzter Begriffe wie „völlig verdeckt liegende Lagerstelle“ oder „halb verdeckt liegender Beschlag“ fest. Die Begriffe sind genau beschrieben und dadurch sowohl für den Auftraggeber als auch den Fensterhersteller im Tagesgeschäft anwendbar.
VHBH und VHBE: zwei Richtlinien – eine Intention
Ebenfalls bei der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge neu erschienen ist die Richtlinie VHBH „Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Vorgaben/Hinweise zu Produkt und zur Haftung“. Unter Bezugnahme auf Normen, Standards sowie die Richtlinien und Merkblätter anderer Verbände, liefert diese Richtlinie wichtige Informationen und verbindliche Anweisungen zum Umgang mit den Beschlägen und den Bauelementen, in denen diese eingesetzt werden. Klar im Fokus steht hier die Weiterverarbeitung. Zusammen mit der VHBE „Vorgaben und Hinweise für Endanwender“ verfolgt die VHBH die Intention, allen an der Herstellung und am Vertrieb von Fenstern und Fenstertüren Beteiligten umfassende Handlungssicherheit zu bieten.
Dem Endanwender kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu. Zu diesem Zweck beschäftigt sich die VHBH explizit mit den am Markt Agierenden und ihren Pflichten, insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Instruktionsaufgaben über die gesamte Produktions- und Vertriebskette hinweg. Bei der Erfüllung der Pflicht des Fensterherstellers, seine Produkte im Rahmen der CE-Kennzeichnung nach EN 14351-1 mit einer fundierten Bedienungs- und Wartungsanleitung zu versehen, bietet die VHBH umfangreiche Hilfestellung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Endanwender die für einen dauerhaft sicheren und langlebigen Betrieb des jeweiligen Bauelements erforderlichen Informationen tatsächlich erhält.
Reichlich Informationen für Endanwender
Um Endanwender in möglichst gebündelter und umfassender Form zu erreichen, wurden alle wesentlichen Informationen und Anweisungen zum Umgang mit Fenstern und Fenstertüren sowie mit den daran verbauten Beschlägen in der Richtlinie VHBE zusammengefasst. Ein erster Abschnitt der Richtlinie beschäftigt sich mit den Symbolen, die an Fenstern und Fenstertüren verwendet werden. Sie geben Aufschluss über die Art der jeweiligen Bedienung und die zu vermeidenden Gefahrenquellen. Dazu werden nicht nur die Öffnungsarten Dreh und Drehkipp, sondern auch Faltschiebe-, Hebeschiebe- und Kippschiebe-Systeme abgedeckt. Zu den weiteren Inhalten zählen neben der Beschreibung der allgemeinen Funktionen und Anwendungsbereiche der Beschläge sowie deren bestimmungsgemäßer Verwendung auch sicherheitsrelevante Anmerkungen und Hinweise zum Fehlgebrauch. Abschließend zeigt die VHBE umfangreiche Informationen zur Wartung, Pflege und Inspektion auf. —
Der Autor und mehr Infos
Johannes Trampert leitet bei Siegenia-Aubi die Stabsstelle Technik/Normierung und ist Mitglied zahlreicher Normenausschüsse.
Kostenloser Download: Unter http://www.beschlagindustrie.de können die Richtlinien TBDK, VHBH und VHBE in 21 Sprachen kostenlos auf der Homepage der Gütegemeinschaft heruntergeladen werden.
Auch die Glaswelt bietet eine Downloadmöglichkeit. Geben Sie einfach den Webcode 688 rechts oben im Suchfeld auf https://www.glaswelt.de/ ein – oder klicken Sie auf den Menüpunkt Services> Downloads.