Angesichts steigender Energiekosten, verbunden mit dem Wunsch, neben technisch ausgereiften auch architektonisch anspruchsvolle Lösungen für Fenster und Türen anzubieten, haben innovative Technologien wie die Verklebung von Verglasungen in Kunststoff-Rahmenkonstruktionen in den letzten Jahren Einzug gehalten. Die Vorteile des Verklebens liegen dabei auf der Hand. Nicht nur, dass Statik, Schall- und Wärmedämmung der Fenster weiter optimiert werden können – die Klebetechnik führt auch zu einer neuen Designfreiheit, die schlankere Rahmenprofile und damit einen größeren Lichteinfall zulässt. Die größte Herausforderung bei dieser Technologie: sicherzustellen, dass sämtliche am verklebten Fenster beteiligte Komponenten dauerhaft miteinander harmonieren. Denn auch wenn hier grundsätzlich die gleichen Anforderungen gelten wie für konventionell verglaste Konstruktionen – bei geklebten Kunststoff-Fenstersystemen sind zusätzlich besondere Aspekte bei Einsatzzweck, Lastabtragung etc. zu berücksichtigen.
So haben die in der Gütegemeinschaft Kunststoff-Fenstersysteme vertretenen maßgebenden Systemhäuser und Klebstoff-, Klebeband- bzw. Dichtungshersteller den für den Eignungsnachweis für Kunststoff-Fenstersysteme bewährten Abschnitt III der RAL-GZ 716/1 in einem ergänzenden Teil A dahingehend erweitert, dass neben allgemein gültigen Vorgaben der Verklebung auch für die kritischen Faktoren wie Materialverträglichkeit und Dauerhaftigkeit auf entsprechend verbindliche Aussagen zurückgegriffen werden kann – ein Aspekt, der insbesondere bei der Reihe der inzwischen angebotenen unterschiedlichen Systeme sicherstellen soll, dass die geklebten Kunststoff-Fenster auch noch nach Jahren zuverlässig funktionieren.
Die erweiterte Gütesicherung der RAL-GZ 716/1 wird dabei alle notwendigen Leistungseigenschaften für Klebesysteme und Kunststoff-Fenstersysteme enthalten. Hierzu sind entsprechende Anforderungen und einheitliche Prüfverfahren im Hinblick auf die Materialverträglichkeit aller Komponenten untereinander sowie vereinheitlichte Verfahren und Anforderungen zur Bewertung der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit des jeweils verwendeten Klebesystems erarbeitet und durch Ringversuche experimentell abgesichert worden. Anforderungen werden aber auch an die Haftung sowie die Festigkeit der Klebesysteme gestellt. Geklebte Prüfelemente müssen künftig bei maximaler Abmessung zusätzlich zu den bisherigen Festlegungen des Abschnittes III in der Richtlinie ihre Eignung in einer Differenzklimaprüfung nachweisen.
Die Vorgaben des ergänzenden Teils A der RAL-GZ 716/1 werden für alle betreffenden Profilsysteme, ob weiß oder farbig, mit oder ohne Verstärkung gelten – und selbstverständlich weiteren Produktentwicklungen offen stehen. Bei Klebesystemen sind sowohl 1- und 2-Komponentenklebstoffe als auch Klebebänder berücksichtigt.
Die vorgesehene Lastübertragung des Verglasungssystems sowie mögliche Klebepositionen sind ebenso zu definieren, wie die Beschreibung des eingesetzten Klebesystems und dessen Verarbeitungsbedingungen.
Erst wenn sichergestellt ist, dass die Verklebung den Angaben der Systembeschreibung entspricht, ist der erweiterte Eignungsnachweis nach Teil A und Abschnitt III der Richtlinie erbracht. Dazu erfolgt sowohl vor den Prüfungen als auch am Ende des umfassenden Prüfzyklus die Inspektion der Verklebung.
All diese Festlegungen sind eingebettet in ein umfassendes Konzept, das auf der jahrelangen Erfahrung und Kompetenz der Systemhäuser und Klebespezialisten aufbaut – und weit über die bisher bekannten Prüfansätze beim Verkleben hinausgeht.
Denn eines ist klar: Auch bei der Verklebung liegt die Verantwortung für ein dauerhaft gebrauchs-taugliches Kunststoff-Fenstersystem beim Systemgeber. Er stimmt sein Profilsystem auf die jeweils verwendeten Materialien und Bauteile ab.
Durch den seit Jahren bewährten Eignungsnachweis werden die Systemgeber und die übrigen am System beteiligten Branchen auch im Falle der Verklebung durch die ergänzenden Vorgaben bei der erweiterten standardisierten Gütesicherung der Richtlinie unterstützt. Die Festlegungen für die entsprechenden Profilsysteme sind bereits im Teil A fertiggestellt. Auch die Anforderungen und Nachweisverfahren für Klebesysteme sind soweit fertiggestellt, dass mit einem Inkrafttreten der gesamten erweiterten Güte- und Prüfbestimmungen des Teil A der RAL-GZ 716/1, Abschnitt III ab Mitte 2008 gerechnet werden darf.
Die beteiligten Systemhäuser, Klebstoff- und Klebebandhersteller – in Abstimmung mit dem Bundesverband Flachglas und involvierten Prüfinstituten – haben mit dem Ziel, einheitliche Vorgaben für ein gütegeprüftes verklebtes Kunststoff-Fenstersystem zu erarbeiten, mit dem ergänzten Abschnitt einen Standard für die Verklebung gesetzt, der nicht nur Transparenz und zusätzliche Sicherheit bei der Verklebung von Kunststoff-Fenstersystemen bringen soll, sondern sicher auch internationale Maßstäbe setzen wird.—
Kontakt
RAL-Gütegemeinschaft Kunstst.-Fenstersysteme im Qualitätsverb. Kunststofferzeugnisse e.V.
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Der Autor
Gerald Feigenbutz ist Hauptgeschäftsführer des Qualitätsverbandes Kunststofferzeugnisse e.V. (QKE). Seit über 40 Jahren steht der QKE für eine organisierte RAL-Gütesicherung einer Vielzahl sehr unterschiedlicher Kunststoff-Fertigprodukte. Der Qualitätsverband Kunststofferzeugnisse e.V. wirkt seit seiner Gründung als gemeinnützige Institution und ist satzungsgemäß nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.