Versetzbare Trennwände für Büro- und Verwaltungsgebäude bieten einige Hersteller in Deutschland an. Doch wenn es darum geht, Produkte zu finden, die die Brandschutz- und Schallschutzanforderung abdecken und die relevanten Prüfzeugnisse aufweisen, wird es bedeutend enger. Mit den fecopur-Trennwänden der feco Innenausbausysteme GmbH lassen sich nicht nur die unterschiedlichsten Gestaltungskonzepte realisieren, sondern auch die Anforderungen des Brandschutzes abdecken. Denn diese Trennwände sind in allen Brandschutzklassen geprüft.
Für die Brandschutzverglasung fecopur liegen aktuelle „Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen“ für G30 und F30 Brandschutzanforderungen vor. Hierbei sind die fecopur-F 30-Verglasungen in einer Achselementbreite von 1350 mm ungeteilt bis zu einer Höhe von 3000 mm, mit Querprofil sogar bis 3500 mm zugelassen.
Darüber hinaus enthält die Zulassung für die Systeme auch den Anschluss an ein Gipskartondeckenschott mit einer Höhe bis zu einem Meter. Damit können F30-Wände bis zu 4500 mm Höhe hergestellt werden.
Und die passenden fecopur-G30-Oberlichtverglasungen sind ungeteilt bis zu einer Breite von 2050 mm und einer Höhe von 1150 mm zugelassen.
Halle B4, Stand 500