Das Programm zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wird auch im Jahr 2010 fortgeführt. Die Bundesregierung hat sich auf die Fördermodalitäten verständigt. Dieselfahrerinnen und -fahrer erhalten auch in diesem Jahr 330 Euro, wenn sie ihren Pkw mit einem Filter nachrüsten.
Neu beim Förderprogramm 2010 ist, dass erstmals auch Partikelfilternachrüstungen von leichten Nutzfahrzeugen mit 330 Euro bezuschusst werden können. Gefördert wird die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, wie sie vor allem im innerstädtischen Lieferverkehr und dem Handwerk genutzt werden. Denn gerade diese sind in den Innenstädten am häufigsten unterwegs und tragen damit zur Feinstaubbelastung in Städten bei.
Um die Förderung zu erhalten, müssen diese Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen.
Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online, über das ab diesem Zeitpunkt auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellte Antragsformular.